Justizgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 160
Vollzug von Strafen und Massnahmen (Art. 439 StPO) 1 Die Gerichtsbehörden übermitteln der für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zuständigen Behörde folgende Unterlagen: a) eine Kopie des schriftlichen Urteilsdispositivs nach Eintritt der Rechtskraft, wenn das Urteil auf Freiheitsstrafe oder auf eine Massnahme lautet; b) eine Kopie der entsprechenden ausgefertigten Urteile oder der Strafbefehle; c) eine Kopie der ärztlichen Gutachten. 2 Die für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr das Gerichtsdossier zur Verfügung gestellt wird. Sie kann mit einem Abrufverfahren Zugriff auf die Daten erhalten, die zur Identifizierung der verurteilten Personen dienen oder die sich auf die ausgesprochenen strafrechtlichen Sanktionen oder den Bezug der Bussen und Geldstrafen beziehen. 3 Der Vollzug und die Vollstreckung der strafrechtlichen Sanktionen werden im Übrigen im Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug geregelt.
Art. 160
Vollzug von Strafen und Massnahmen (Art. 439 StPO) 1 Die Gerichtsbehörden übermitteln der für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zuständigen Behörde folgende Unterlagen: a) eine Kopie des schriftlichen Urteilsdispositivs nach Eintritt der Rechtskraft, wenn das Urteil auf Freiheitsstrafe oder auf eine Massnahme lautet; b) eine Kopie der entsprechenden ausgefertigten Urteile oder der Strafbefehle; c) eine Kopie der ärztlichen Gutachten. 2 Die für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr das Gerichtsdossier zur Verfügung gestellt wird. Sie kann mit einem Abrufverfahren Zugriff auf die Daten erhalten, die zur Identifizierung der verurteilten Personen dienen oder die sich auf die ausgesprochenen strafrechtlichen Sanktionen oder den Bezug der Bussen und Geldstrafen beziehen. 3 Der Vollzug und die Vollstreckung der strafrechtlichen Sanktionen werden im Übrigen im Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug geregelt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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