Verkehrsversicherungsverordnung vom 1. August 1978 (VVV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23 Art und Natur der Ausweise
1) Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern werden abgegeben für: a) Motorwagen; b) Motorräder; c) Kleinmotorräder; d) land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge; e) Arbeitsmotorfahrzeuge; f) Anhänger. 2) Ausser an den Fahrzeugen nach Abs. 1 dürfen verwendet werden: , a) Händlerschilder für Motorwagen an allen mehrspurigen Motorfahrzeugen, die keine Motorräder sind; b) das Händlerschild für Motorräder an allen Motorfahrzeugen, die keine Motorwagen sind; c) das Händlerschild für Kleinmotorräder an Leichtmotorfahrzeugen und an Motorfahrrädern; d) alle Händlerschilder an Ausnahmefahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie; e) das Händlerschild für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge an land- und forstwirtschaftlichen Anhängern und Anhängerzügen. 2a) Beim Mitführen eines Anhängers an Motorwagen kann das hintere Schild des Zugfahrzeugs als Schild des Anhängers verwendet werden. 3) Verwendungs- und Verkehrsbeschränkungen für Arbeitsfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie die Pflicht zur Einholung einer Sonderbewilligung für Ausnahmefahrzeuge sind auch bei Verwendung mit Händlerschildern zu beachten.
Art. 23 Art und Natur der Ausweise
1) Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern werden abgegeben für: a) Motorwagen; b) Motorräder; c) Kleinmotorräder; d) land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge; e) Arbeitsmotorfahrzeuge; f) Anhänger. 2) Ausser an den Fahrzeugen nach Abs. 1 dürfen verwendet werden: , a) Händlerschilder für Motorwagen an allen mehrspurigen Motorfahrzeugen, die keine Motorräder sind; b) das Händlerschild für Motorräder an allen Motorfahrzeugen, die keine Motorwagen sind; c) das Händlerschild für Kleinmotorräder an Leichtmotorfahrzeugen und an Motorfahrrädern; d) alle Händlerschilder an Ausnahmefahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie; e) das Händlerschild für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge an land- und forstwirtschaftlichen Anhängern und Anhängerzügen. 2a) Beim Mitführen eines Anhängers an Motorwagen kann das hintere Schild des Zugfahrzeugs als Schild des Anhängers verwendet werden. 3) Verwendungs- und Verkehrsbeschränkungen für Arbeitsfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie die Pflicht zur Einholung einer Sonderbewilligung für Ausnahmefahrzeuge sind auch bei Verwendung mit Händlerschildern zu beachten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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