Propose a change

Verkehrsversicherungsverordnung vom 1. August 1978 (VVV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 44 Pflichten des Vertreters

1) Der Vertreter hat dem Nationalen Versicherungsbüro die von ihm behandelten Schadenfälle mit den Angaben zu melden, die es letzterem ermöglichen: a) dem Geschädigten Auskunft zu erteilen, welcher Vertreter den Schadenfall bearbeitet; b) die korrekte Schadenregulierung und Abrechnung nach Massgabe der Vereinbarungen zwischen den nationalen Versicherungsbüros zu kontrollieren; c) die von den nationalen Versicherungsbüros beschlossenen und in den Statuten des Nationalen Versicherungsbüros vorgesehenen Statistiken zu erstellen. 2) Er muss den Fall an das Nationale Versicherungsbüro zurückgeben, wenn: a) sich eine Kollision zwischen seinen und den Interessen der geschädigten Person ergibt; b) sich nachträglich herausstellt, dass ein anderer als der ursprünglich angenommene ausländische Versicherer zuständig ist; oder c) dies zur ordnungsgemässen Abwicklung der Schadenregulierung erforderlich ist. 3) Das Nationale Versicherungsbüro entzieht dem Vertreter die Schadenregulierung in einem Fall nach Abs. 2, wenn der Vertreter den Fall nicht von sich aus zurückgibt.

Your change, as a redline

Art. 44 Pflichten des Vertreters

1) Der Vertreter hat dem Nationalen Versicherungsbüro die von ihm behandelten Schadenfälle mit den Angaben zu melden, die es letzterem ermöglichen: a) dem Geschädigten Auskunft zu erteilen, welcher Vertreter den Schadenfall bearbeitet; b) die korrekte Schadenregulierung und Abrechnung nach Massgabe der Vereinbarungen zwischen den nationalen Versicherungsbüros zu kontrollieren; c) die von den nationalen Versicherungsbüros beschlossenen und in den Statuten des Nationalen Versicherungsbüros vorgesehenen Statistiken zu erstellen. 2) Er muss den Fall an das Nationale Versicherungsbüro zurückgeben, wenn: a) sich eine Kollision zwischen seinen und den Interessen der geschädigten Person ergibt; b) sich nachträglich herausstellt, dass ein anderer als der ursprünglich angenommene ausländische Versicherer zuständig ist; oder c) dies zur ordnungsgemässen Abwicklung der Schadenregulierung erforderlich ist. 3) Das Nationale Versicherungsbüro entzieht dem Vertreter die Schadenregulierung in einem Fall nach Abs. 2, wenn der Vertreter den Fall nicht von sich aus zurückgibt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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