Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Zivilstandsurkunden/Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

(1) Wird die Geburt eines Angehörigen des einen Vertragsstaats im Gebiet des anderen Vertragsstaats beurkundet, so übersendet – der schweizerische Zivilstandsbeamte einen Geburtsschein unter Angabe des Ortes und Tages der Eheschliessung der Eltern des Kindes oder, falls die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, des Ortes und Tages der Geburt der Mutter; – der deutsche Standesbeamte eine Geburtsurkunde unter Angabe des Heimatorts der Eltern des Kindes oder bei nichtehelicher Geburt des Ortes und Tages der Geburt und des Heimatorts der Mutter. (2) Wird zu dem Geburtseintrag ein Randvermerk eingetragen, so übersendet – der schweizerische Zivilstandsbeamte einen Geburtsschein im bisherigen Wortlaut samt besonderer Mitteilung der Randanmerkung; – der deutsche Standesbeamte eine mit dem Randvermerk versehene beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Die im Absatz 1 bezeichneten Angaben sind beizufügen.

Your change, as a redline

Art. 2

(1) Wird die Geburt eines Angehörigen des einen Vertragsstaats im Gebiet des anderen Vertragsstaats beurkundet, so übersendet – der schweizerische Zivilstandsbeamte einen Geburtsschein unter Angabe des Ortes und Tages der Eheschliessung der Eltern des Kindes oder, falls die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, des Ortes und Tages der Geburt der Mutter; – der deutsche Standesbeamte eine Geburtsurkunde unter Angabe des Heimatorts der Eltern des Kindes oder bei nichtehelicher Geburt des Ortes und Tages der Geburt und des Heimatorts der Mutter. (2) Wird zu dem Geburtseintrag ein Randvermerk eingetragen, so übersendet – der schweizerische Zivilstandsbeamte einen Geburtsschein im bisherigen Wortlaut samt besonderer Mitteilung der Randanmerkung; – der deutsche Standesbeamte eine mit dem Randvermerk versehene beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Die im Absatz 1 bezeichneten Angaben sind beizufügen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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