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Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown

Confederation · 0.142.116.859 · treaty

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Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown

0.142.116.859 AS 2006 1153 Übersetzung Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in FreetownAbgeschlossen am 28. Oktober 2004 In Kraft getreten am 28. Oktober 2004 (Stand am 28. Oktober 2004) Übersetzung des englischen Originaltextes. Eine schweizerische Delegation traf sich mit Vertretern der Behörden von Sierra Leone in Freetown zu Gesprächen, die auf eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Länder im Migrationsbereich ausgerichtet waren. Multilaterale ZusammenarbeitDie Delegationen tauschten Informationen über die Globale Kommission für internationale Migration und die in den Vereinten Nationen auf hoher Ebene bevorstehende Migrationsdebatte aus. Die schweizerische Delegation wiederholte ihre Einladung an die Regierung von Sierra Leone, an der Konferenz «Bern 2» der Berner Initiative teilzunehmen, an welcher die «Internationale Agenda für Migrationsmanagement» ihre endgültige Form erhalten wird. Rückkehr von Staatsangehörigen Sierra Leones mit unbefugtem Aufenthalt in der SchweizEs wurde bestätigt, dass die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr des Bundesamtes für Flüchtlinge des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes alle Staatsangehörigen Sierra Leones, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, an die Botschaft von Sierra Leone in Bonn weisen soll. Sobald die sierra-leonische Staatsangehörigkeit dieser Personen festgestellt ist, stellt die Botschaft ein Ersatzreisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten aus. Für nicht rückkehrwillige und/oder unkooperative Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz wird die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr weiterhin zentrale Befragungen in der Schweiz organisieren. Eine aus Vertretern der Botschaft von Sierra Leone in Bonn sowie von Polizei- und/oder Immigrationsdiensten aus Freetown zusammengesetzte Delegation wird eingeladen, diese mutmasslichen Angehörigen von Sierra Leone zu befragen. Nach Feststellung der Staatsangehörigkeit stellt die Botschaft von Sierra Leone in Bonn ein Ersatzreisedokument mit einer dreimonatigen Gültigkeitsdauer aus. Von der Botschaft Sierra Leones in Bonn ausgestellte Ersatzreisedokumente werden bei der Ankunft in Freetown von den Einwanderungsbehörden akzeptiert. Das Bundesamt für Flüchtlinge sowie das Konsulat und die Botschaft der Republik Sierra Leone informieren alle Rückkehrenden darüber, was für Hilfeleistungen im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms des Bundesamtes für Flüchtlinge beansprucht werden können. Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451). Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451). Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451). WiedereingliederungDas Bundesamt für Flüchtlinge, vertreten durch das Schweizerische Büro für Zusammenarbeit, wird ab Anfang 2005 gemeinsam mit der in Freetown tätigen Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Staatlichen Kommission für soziale Tätigkeit (NACSA) von Sierra Leone die Umsetzung des Rückkehrhilfeprogramms vorbereiten. Die Gespräche verliefen in einer ausserordentlich angenehmen Atmosphäre, welche einen offenen und konstruktiven Meinungsaustausch ermöglichten. Die Sitzungen waren von einem höflichen, freundschaftlichen Umgang geprägt und getragen von gegenseitigem Respekt sowie von Vertrauen und Verständnisbereitschaft. Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451). UnterschriftenZu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten beider Regierungen dieses Protokoll unterzeichnet. Geschehen zu Freetown am 28. Oktober 2004. Für die Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft: Für die Regierung der Republik Sierra Leone: Dominik Langenbacher Delegierter für den Migrationsdialog, Botschafter I. S. Conteh Amtierender Generaldirektor des Aussenministeriums

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