Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung:
a. für geplante Expositionssituationen:1. die Bewilligungen,
2. die Exposition der Bevölkerung,
3. nicht gerechtfertigte Tätigkeiten,
4. die medizinische Exposition,
5. die berufliche Exposition,
6. den Umgang mit Strahlungsquellen,
7. den Umgang mit radioaktiven Abfällen,
8. die Vorsorge für und die Bewältigung von Störfällen;
b. für Notfall-Expositionssituationen: die Vorsorge und die Bewältigung;
c. für bestehende Expositionssituationen: den Umgang mit radiologischen Altlasten, mit Radon, mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien sowie mit der langfristigen Kontamination nach einem Notfall;
d. die Aus- und Fortbildung von Personen, die mit ionisierender Strahlung oder Radioaktivität umgehen;
e. die Aufsicht und den Vollzug;
f. die Beratung durch die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR).
2 Sie gilt bei allen Expositionssituationen für künstliche und für natürliche ionisierende Strahlung.
3 Sie gilt nicht für:
a. Expositionen gegenüber Radionukliden, die sich natürlicherweise im menschlichen Körper befinden;
b. Expositionen gegenüber der kosmischen Strahlung; jedoch gilt sie für die Expositionen von Flugpersonal gegenüber der kosmischen Strahlung;
c. oberirdische Expositionen gegenüber Radionukliden in der Erdkruste, soweit diese nicht durch Eingriffe beeinträchtigt ist.
Your change, as a redline
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung:
a. für geplante Expositionssituationen:1. die Bewilligungen,
2. die Exposition der Bevölkerung,
3. nicht gerechtfertigte Tätigkeiten,
4. die medizinische Exposition,
5. die berufliche Exposition,
6. den Umgang mit Strahlungsquellen,
7. den Umgang mit radioaktiven Abfällen,
8. die Vorsorge für und die Bewältigung von Störfällen;
b. für Notfall-Expositionssituationen: die Vorsorge und die Bewältigung;
c. für bestehende Expositionssituationen: den Umgang mit radiologischen Altlasten, mit Radon, mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien sowie mit der langfristigen Kontamination nach einem Notfall;
d. die Aus- und Fortbildung von Personen, die mit ionisierender Strahlung oder Radioaktivität umgehen;
e. die Aufsicht und den Vollzug;
f. die Beratung durch die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR).
2 Sie gilt bei allen Expositionssituationen für künstliche und für natürliche ionisierende Strahlung.
3 Sie gilt nicht für:
a. Expositionen gegenüber Radionukliden, die sich natürlicherweise im menschlichen Körper befinden;
b. Expositionen gegenüber der kosmischen Strahlung; jedoch gilt sie für die Expositionen von Flugpersonal gegenüber der kosmischen Strahlung;
c. oberirdische Expositionen gegenüber Radionukliden in der Erdkruste, soweit diese nicht durch Eingriffe beeinträchtigt ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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