Propose a change

Strahlenschutzverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 32 Optimierung medizinischer Expositionen

1 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss bei diagnostischen Untersuchungen, bei Untersuchungen in der interventionellen Radiologie und bei Untersuchungen in der Nuklearmedizin alle Strahlendosen so niedrig halten, wie dies für die Gewinnung der benötigten Bildinformation möglich ist. 2 Sie oder er muss bei allen therapeutischen Expositionen eine individuelle dosimetrische Planung durchführen. Die Dosen für Risikoorgane müssen unter Berücksichtigung des beabsichtigten radiotherapeutischen Zwecks so niedrig wie möglich gehalten werden. 3 Der Optimierungsprozess beinhaltet zum Schutz der Patientinnen und Patienten insbesondere: a. die Auswahl der geeigneten Ausrüstung einschliesslich der Software; b. die Sicherstellung der Qualität der adäquaten diagnostischen Information oder des therapeutischen Erfolgs; c. die Einhaltung der praktischen Aspekte der Verfahren; d. die Qualitätssicherung; e. die Erfassung und Evaluation der Patientendosis oder der abgebenden Aktivität; f. die Verwendung von adäquaten Einstellparametern oder adäquaten Radionukliden; g. den Einsatz von empfindlichen Detektoren; h. den Einsatz der zum Schutz der Patientinnen und Patienten notwendigen Mittel zu jeder medizinischen Anlage. 4 Die Dosis des Personals muss im Optimierungsprozess berücksichtigt werden. 5 Das EDI kann Bestimmungen über die technische Optimierung zum Schutz von Patientinnen und Patienten erlassen.

Your change, as a redline

Art. 32 Optimierung medizinischer Expositionen

1 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss bei diagnostischen Untersuchungen, bei Untersuchungen in der interventionellen Radiologie und bei Untersuchungen in der Nuklearmedizin alle Strahlendosen so niedrig halten, wie dies für die Gewinnung der benötigten Bildinformation möglich ist. 2 Sie oder er muss bei allen therapeutischen Expositionen eine individuelle dosimetrische Planung durchführen. Die Dosen für Risikoorgane müssen unter Berücksichtigung des beabsichtigten radiotherapeutischen Zwecks so niedrig wie möglich gehalten werden. 3 Der Optimierungsprozess beinhaltet zum Schutz der Patientinnen und Patienten insbesondere: a. die Auswahl der geeigneten Ausrüstung einschliesslich der Software; b. die Sicherstellung der Qualität der adäquaten diagnostischen Information oder des therapeutischen Erfolgs; c. die Einhaltung der praktischen Aspekte der Verfahren; d. die Qualitätssicherung; e. die Erfassung und Evaluation der Patientendosis oder der abgebenden Aktivität; f. die Verwendung von adäquaten Einstellparametern oder adäquaten Radionukliden; g. den Einsatz von empfindlichen Detektoren; h. den Einsatz der zum Schutz der Patientinnen und Patienten notwendigen Mittel zu jeder medizinischen Anlage. 4 Die Dosis des Personals muss im Optimierungsprozess berücksichtigt werden. 5 Das EDI kann Bestimmungen über die technische Optimierung zum Schutz von Patientinnen und Patienten erlassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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