Propose a change

Strahlenschutzverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 46 Inverkehrbringen und Anwendung

1 Für das Inverkehrbringen von Radiopharmazeutika und deren Anwendung am Menschen gelten die Bestimmungen des HMG. 2 Eine Zustimmung des BAG ist erforderlich für: a. die Zulassung von Radiopharmazeutika nach Artikel 9 Absatz 1 HMG; b. die vereinfachte Zulassung von Radiopharmazeutika nach Artikel 14 HMG; c. die befristete Bewilligung von Radiopharmazeutika nach Artikel 9 Absatz 4 HMG. 3 Das BAG erteilt seine Zustimmung gestützt auf die im Rahmen des Zulassungsgesuches erhaltenen Unterlagen sowie auf die Beurteilung und Begründung durch die Fachkommission für Radiopharmazeutika. 4 Radiopharmazeutika müssen als solche gekennzeichnet sein. Ihre Beschriftung muss auf der Verpackung mindestens folgende strahlenschutzrelevanten Angaben enthalten: a. die Präparatbezeichnung; b. das Gefahrenzeichen nach Anhang 8; c. die Radionuklide und ihre Aktivitäten zur Kalibrationszeit; d. die Kalibrationszeit und den spätesten Gebrauchszeitpunkt. 5 Für die Beschriftung gelten überdies die arzneimittelrechtlichen Vorschriften. 6 Entsorgungsrelevante langlebige radionuklidische Verunreinigungen sind in den Begleitpapieren anzugeben. SR 812.21

Your change, as a redline

Art. 46 Inverkehrbringen und Anwendung

1 Für das Inverkehrbringen von Radiopharmazeutika und deren Anwendung am Menschen gelten die Bestimmungen des HMG. 2 Eine Zustimmung des BAG ist erforderlich für: a. die Zulassung von Radiopharmazeutika nach Artikel 9 Absatz 1 HMG; b. die vereinfachte Zulassung von Radiopharmazeutika nach Artikel 14 HMG; c. die befristete Bewilligung von Radiopharmazeutika nach Artikel 9 Absatz 4 HMG. 3 Das BAG erteilt seine Zustimmung gestützt auf die im Rahmen des Zulassungsgesuches erhaltenen Unterlagen sowie auf die Beurteilung und Begründung durch die Fachkommission für Radiopharmazeutika. 4 Radiopharmazeutika müssen als solche gekennzeichnet sein. Ihre Beschriftung muss auf der Verpackung mindestens folgende strahlenschutzrelevanten Angaben enthalten: a. die Präparatbezeichnung; b. das Gefahrenzeichen nach Anhang 8; c. die Radionuklide und ihre Aktivitäten zur Kalibrationszeit; d. die Kalibrationszeit und den spätesten Gebrauchszeitpunkt. 5 Für die Beschriftung gelten überdies die arzneimittelrechtlichen Vorschriften. 6 Entsorgungsrelevante langlebige radionuklidische Verunreinigungen sind in den Begleitpapieren anzugeben. SR 812.21

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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