Propose a change

Strahlenschutzverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Begriff und Grundsätze

1 Als beruflich strahlenexponiert gelten Personen, die: a. durch ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung einen Dosisgrenzwert für Personen aus der Bevölkerung nach Artikel 22 überschreiten können; vorbehalten bleibt Absatz 2; b. mindestens einmal pro Woche in Kontrollbereichen nach Artikel 80 arbeiten oder ausgebildet werden; oder c. mindestens einmal pro Woche in Überwachungsbereichen nach Artikel 85 arbeiten oder ausgebildet werden und dabei einer erhöhten Ortsdosisleistung ausgesetzt sein können. 2 Personen, die am Arbeitsplatz ausschliesslich einer Exposition durch Radon ausgesetzt sind, gelten erst als beruflich strahlenexponiert, wenn sie dadurch eine effektive Dosis von über 10 mSv pro Jahr akkumulieren können (Art. 167 Abs. 3). 3 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber oder beim Flugpersonal die Luftfahrzeugbetreiberin oder der Luftfahrzeugbetreiber bezeichnen alle beruflich strahlenexponierten Personen des Betriebs. 4 Sie oder er informiert ihre beruflich strahlenexponierten Personen regelmässig über: a. die bei ihrer Tätigkeit zu erwartenden Strahlendosen; b. die für sie geltenden Dosisgrenzwerte; c. die Gesundheitsrisiken, die ihre Tätigkeit mit sich bringt; d. die Strahlenschutzmassnahmen, die für ihre Tätigkeit beachtet werden müssen; e. die Risiken einer Strahlenexposition für das ungeborene Kind.

Your change, as a redline

Art. 51 Begriff und Grundsätze

1 Als beruflich strahlenexponiert gelten Personen, die: a. durch ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung einen Dosisgrenzwert für Personen aus der Bevölkerung nach Artikel 22 überschreiten können; vorbehalten bleibt Absatz 2; b. mindestens einmal pro Woche in Kontrollbereichen nach Artikel 80 arbeiten oder ausgebildet werden; oder c. mindestens einmal pro Woche in Überwachungsbereichen nach Artikel 85 arbeiten oder ausgebildet werden und dabei einer erhöhten Ortsdosisleistung ausgesetzt sein können. 2 Personen, die am Arbeitsplatz ausschliesslich einer Exposition durch Radon ausgesetzt sind, gelten erst als beruflich strahlenexponiert, wenn sie dadurch eine effektive Dosis von über 10 mSv pro Jahr akkumulieren können (Art. 167 Abs. 3). 3 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber oder beim Flugpersonal die Luftfahrzeugbetreiberin oder der Luftfahrzeugbetreiber bezeichnen alle beruflich strahlenexponierten Personen des Betriebs. 4 Sie oder er informiert ihre beruflich strahlenexponierten Personen regelmässig über: a. die bei ihrer Tätigkeit zu erwartenden Strahlendosen; b. die für sie geltenden Dosisgrenzwerte; c. die Gesundheitsrisiken, die ihre Tätigkeit mit sich bringt; d. die Strahlenschutzmassnahmen, die für ihre Tätigkeit beachtet werden müssen; e. die Risiken einer Strahlenexposition für das ungeborene Kind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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