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Verordnung ueber die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeitraegen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26

Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Köniz, den 16. November 2022 Im Namen des Gemeinderates Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber Tanja Bauer Pascal Arnold 430.101.1 Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen Anhang 1 Beitragssätze der Behandlungskostenbeiträge massgebendes Einkommen (Art. 13) CHF bis 22‘000.00 bis 29'000.00 bis 36'000.00 bis 43'000.00 bis 50‘000.00 über 50‘000.00 Kinderzahl 90% 40% - - - - 2 90% 50% 20% - - - 3 90% 60% 30% - - - 4 90% 70% 40% 20% - - 5 90% 80% 50% 30% 20% - 6 90% 90% 60% 40% 30% - Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen 430.101.1 Anhang 2 Kieferorthopädische Behandlungsindikatoren A. Strukturschädigende/potenziell strukturschädigende Abläufe und Zustände wie: 1. Entwicklungsverlauf, welcher progredienten Strukturverlust an bleibenden Zähnen, Parodont, Kieferknochen oder Kiefergelenk auslöst oder unterhält 2. Frühe Ankylose von Milchmolaren 3. Durchbruchsverzögerungen, wenn der weitere Zahndurchbruch unmöglich scheint oder sich massive Kippungen der bleibenden Nachbarzähne bzw. die Artikulation störende Elongation von bleibenden Antagonisten abzeichnen 4. Zahnverlagerungen mit drohender/eingetretener Wurzelresorption an bleibenden Nachbarzähnen, betrifft hauptsächlich die Zähne 13, 12, 22, 23 5. Kreuzbisssituationen im Wechsel- und bleibenden Gebiss mit Zwangsbissführung, wenn mindestens ein bleibender Zahn betroffen ist 6. Bukkale Nonokklusion von 2 Antagonistenpaaren auf der gleichen Seite (exkl. 8er und 3er) B. Fehlerhafte Entwicklungen, die im weiteren Verlauf in eine schwerwiegende Abweichung weisen oder Zustände, die langfristig die Stabilität und Funktion des stomatognathen Systems gefährden wie: 1. Okkluso-funktionelle Interferenzen mit lateraler oder anterior-posteriorer Unterkieferauslenkung grösser als 2 mm, laterale und progene Zwangsbisse 2. Unterminierende Resorption durch 6er an Milchfünfern, wie auch durch 2er an Milchdreiern 3. Engstand: Durchbruchsstörungen infolge massiven Engstandes im Buccal Segment von mehr als halber bleibender Eckzahnbreite pro Seite oder Durchbruchsabweichungen nach fazial mit Gingivarezession über Schmelz- Zement-Grenze hinaus in der UK-Front 4. Nichtanlage eines strategisch wichtigen Zahnes; Multiple Nichtanlagen, wobei die Stellung der vorhandenen Zähne eine sinnvolle prothetische Versorgung verunmöglicht 5. Overjet 8mm und grösser, kombiniert mit vorherrschender Lippeninterposition 6. Negativer Overjet 7. Tiefbiss mit eindeutiger Traumatisierung der palatinalen/vestibulären Gingiva (Einbissrille/Rezession) 8. Offener Biss, frontal (Schneide- und Eckzähne) über mehr als 4, lateral (Prämolaren und Molaren exkl. 8er) über mehr als 2 Antagonistenpaare 9. Sprachliche Entwicklungsstörungen als Folge von Zahnfehlstellungen wie übergrosses Diastema, offener Biss und ähnliches, logopädische Indikation mit Attest 10. Sonderkonstellationen mit schwerster Beeinträchtigung der intramaxillären Entwicklung und/oder der okklusalen Beziehung

Your change, as a redline

Art. 26

Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Köniz, den 16. November 2022 Im Namen des Gemeinderates Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber Tanja Bauer Pascal Arnold 430.101.1 Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen Anhang 1 Beitragssätze der Behandlungskostenbeiträge massgebendes Einkommen (Art. 13) CHF bis 22‘000.00 bis 29'000.00 bis 36'000.00 bis 43'000.00 bis 50‘000.00 über 50‘000.00 Kinderzahl 90% 40% - - - - 2 90% 50% 20% - - - 3 90% 60% 30% - - - 4 90% 70% 40% 20% - - 5 90% 80% 50% 30% 20% - 6 90% 90% 60% 40% 30% - Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen 430.101.1 Anhang 2 Kieferorthopädische Behandlungsindikatoren A. Strukturschädigende/potenziell strukturschädigende Abläufe und Zustände wie: 1. Entwicklungsverlauf, welcher progredienten Strukturverlust an bleibenden Zähnen, Parodont, Kieferknochen oder Kiefergelenk auslöst oder unterhält 2. Frühe Ankylose von Milchmolaren 3. Durchbruchsverzögerungen, wenn der weitere Zahndurchbruch unmöglich scheint oder sich massive Kippungen der bleibenden Nachbarzähne bzw. die Artikulation störende Elongation von bleibenden Antagonisten abzeichnen 4. Zahnverlagerungen mit drohender/eingetretener Wurzelresorption an bleibenden Nachbarzähnen, betrifft hauptsächlich die Zähne 13, 12, 22, 23 5. Kreuzbisssituationen im Wechsel- und bleibenden Gebiss mit Zwangsbissführung, wenn mindestens ein bleibender Zahn betroffen ist 6. Bukkale Nonokklusion von 2 Antagonistenpaaren auf der gleichen Seite (exkl. 8er und 3er) B. Fehlerhafte Entwicklungen, die im weiteren Verlauf in eine schwerwiegende Abweichung weisen oder Zustände, die langfristig die Stabilität und Funktion des stomatognathen Systems gefährden wie: 1. Okkluso-funktionelle Interferenzen mit lateraler oder anterior-posteriorer Unterkieferauslenkung grösser als 2 mm, laterale und progene Zwangsbisse 2. Unterminierende Resorption durch 6er an Milchfünfern, wie auch durch 2er an Milchdreiern 3. Engstand: Durchbruchsstörungen infolge massiven Engstandes im Buccal Segment von mehr als halber bleibender Eckzahnbreite pro Seite oder Durchbruchsabweichungen nach fazial mit Gingivarezession über Schmelz- Zement-Grenze hinaus in der UK-Front 4. Nichtanlage eines strategisch wichtigen Zahnes; Multiple Nichtanlagen, wobei die Stellung der vorhandenen Zähne eine sinnvolle prothetische Versorgung verunmöglicht 5. Overjet 8mm und grösser, kombiniert mit vorherrschender Lippeninterposition 6. Negativer Overjet 7. Tiefbiss mit eindeutiger Traumatisierung der palatinalen/vestibulären Gingiva (Einbissrille/Rezession) 8. Offener Biss, frontal (Schneide- und Eckzähne) über mehr als 4, lateral (Prämolaren und Molaren exkl. 8er) über mehr als 2 Antagonistenpaare 9. Sprachliche Entwicklungsstörungen als Folge von Zahnfehlstellungen wie übergrosses Diastema, offener Biss und ähnliches, logopädische Indikation mit Attest 10. Sonderkonstellationen mit schwerster Beeinträchtigung der intramaxillären Entwicklung und/oder der okklusalen Beziehung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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