Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Prüfung durch den Kanton
1 Das BSV übermittelt das Beitragsgesuch der zuständigen Behörde jenes Kantons zur Stellungnahme, in dem die Betreuung angeboten oder die Massnahme durchgeführt werden soll. Die kantonale Behörde hat sich insbesondere dazu zu äussern: a. wie der Kanton das entsprechende Vorhaben grundsätzlich beurteilt; b. ob aus Sicht des Kantons das entsprechende Vorhaben einem Bedarf entspricht; c. ob aus Sicht des Kantons die Qualitätsanforderungen erfüllt sind; d. ob eine allenfalls notwendige Bewilligung im Sinne der Pflegekinderverordnung vom 19. Oktober 1977 voraussichtlich erteilt werden wird; e. wie der Kanton das Finanzierungskonzept hinsichtlich eines langfristigen Bestehens der Institution nach Artikel 5 oder 8 beurteilt. 2 Das BSV stellt dem Kanton für die Stellungnahme entsprechende Formulare zur Verfügung. SR 211.222.338 Berichtigung vom 6. Juni 2025 (AS 2025 363).
Art. 13 Prüfung durch den Kanton
1 Das BSV übermittelt das Beitragsgesuch der zuständigen Behörde jenes Kantons zur Stellungnahme, in dem die Betreuung angeboten oder die Massnahme durchgeführt werden soll. Die kantonale Behörde hat sich insbesondere dazu zu äussern: a. wie der Kanton das entsprechende Vorhaben grundsätzlich beurteilt; b. ob aus Sicht des Kantons das entsprechende Vorhaben einem Bedarf entspricht; c. ob aus Sicht des Kantons die Qualitätsanforderungen erfüllt sind; d. ob eine allenfalls notwendige Bewilligung im Sinne der Pflegekinderverordnung vom 19. Oktober 1977 voraussichtlich erteilt werden wird; e. wie der Kanton das Finanzierungskonzept hinsichtlich eines langfristigen Bestehens der Institution nach Artikel 5 oder 8 beurteilt. 2 Das BSV stellt dem Kanton für die Stellungnahme entsprechende Formulare zur Verfügung. SR 211.222.338 Berichtigung vom 6. Juni 2025 (AS 2025 363).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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