Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28 Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern
1 Als Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern gelten: a. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe a KBFHG, die für die Eltern eine Erleichterung der Organisation der familienergänzenden Betreuung ihrer Kinder bringen; b. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe b KBFHG, die für die Eltern eine kurz- oder langfristige Flexibilität in der familienergänzenden Betreuung ihrer Kinder bringen; oder c. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe c KBFHG, die ein Angebot mit wesentlich erweiterten Öffnungszeiten während des Tages, der Woche oder des Jahres umfassen. 2 Finanzhilfen können Projekte nach Absatz 1 erhalten, die: a. eine Koordination der verschiedenen Akteure garantieren, insbesondere der Betreuungseinrichtungen, der Tagesfamilien und der Schule; b. auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind; und c. der gesamten Bevölkerung einer Gemeinde offenstehen. 3 Finanzhilfen erhalten können auch Pilotprojekte, die nicht der gesamten Bevölkerung einer Gemeinde offenstehen, die aber im Rahmen eines umfassenderen Projektes initiiert werden, das auf eine ganze Gemeinde ausgerichtet ist.
Art. 28 Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern
1 Als Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern gelten: a. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe a KBFHG, die für die Eltern eine Erleichterung der Organisation der familienergänzenden Betreuung ihrer Kinder bringen; b. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe b KBFHG, die für die Eltern eine kurz- oder langfristige Flexibilität in der familienergänzenden Betreuung ihrer Kinder bringen; oder c. Projekte nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe c KBFHG, die ein Angebot mit wesentlich erweiterten Öffnungszeiten während des Tages, der Woche oder des Jahres umfassen. 2 Finanzhilfen können Projekte nach Absatz 1 erhalten, die: a. eine Koordination der verschiedenen Akteure garantieren, insbesondere der Betreuungseinrichtungen, der Tagesfamilien und der Schule; b. auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind; und c. der gesamten Bevölkerung einer Gemeinde offenstehen. 3 Finanzhilfen erhalten können auch Pilotprojekte, die nicht der gesamten Bevölkerung einer Gemeinde offenstehen, die aber im Rahmen eines umfassenderen Projektes initiiert werden, das auf eine ganze Gemeinde ausgerichtet ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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