Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 40 Finanzhilfen nach dem 2. und 3. Kapitel
1 Bis zum 31. März 2025 können eingereicht werden: a. Gesuche um Finanzhilfen für Institutionen (2. Kapitel), die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 ihren Betrieb aufnehmen, ihr Angebot wesentlich erhöhen oder mit der Durchführung einer Massnahme beginnen; b. Gesuche um Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter (3. Kapitel), die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 beginnen. 2 Bis zum 30. Dezember 2026 können eingereicht werden: a. Gesuche um Finanzhilfen für Institutionen (2. Kapitel), die spätestens am 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen, ihr Angebot wesentlich erhöhen oder mit der Durchführung einer Massnahme beginnen; b. Gesuche um Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter (3. Kapitel), die spätestens am 31. Dezember 2026 beginnen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Jan. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2025 101).
Art. 40 Finanzhilfen nach dem 2. und 3. Kapitel
1 Bis zum 31. März 2025 können eingereicht werden: a. Gesuche um Finanzhilfen für Institutionen (2. Kapitel), die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 ihren Betrieb aufnehmen, ihr Angebot wesentlich erhöhen oder mit der Durchführung einer Massnahme beginnen; b. Gesuche um Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter (3. Kapitel), die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 beginnen. 2 Bis zum 30. Dezember 2026 können eingereicht werden: a. Gesuche um Finanzhilfen für Institutionen (2. Kapitel), die spätestens am 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen, ihr Angebot wesentlich erhöhen oder mit der Durchführung einer Massnahme beginnen; b. Gesuche um Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter (3. Kapitel), die spätestens am 31. Dezember 2026 beginnen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Jan. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2025 101).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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