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Betriebs- und Badeordnung für die Schwimmbäder Ygruben und Goldigen der Gemeinde Glarus

Glarus · 4.3-2 · communal act

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Betriebs-und Badeordnung für die Schwimmbäder Ygruben und Goldigen der Gemeinde Glarus Allgemeines Die Freizeitanlagen Schwimmbad Ygruben und Goldigen bietet den Gästen Gelegenheit, schwimmsportliche Aktivitäten auszuüben, unbeschwert zu spielen, Geselligkeit zu pflegen, Erholung zu suchen und die Gesundheit zu erhalten. Im Interesse aller Badegäste und im Hinblick auf einen reibungslosen, sauberen Betrieb ersuchen wir Sie, der Badeordnung ihre volle Beachtung zu schenken und diese zu befolgen. Zweck und Geltungsbereich Die Badeordnung bezweckt Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Schwimmbadanlage. Die Badeordnung ist für alle Benützer der Anlage verbindlich. Auch Kollektivbenützer wie Schulen, Vereine und andere Gruppen sind ihr unterstellt. Öffnungs- und Betriebszeiten Beginn und Schluss der Badesaison werden in der Presse publiziert. Das Schwimmbad ist in der Regel von Mitte Mai bis Mitte September täglich von 09 .00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Ab 1.September 9.00 -19.00 Uhr. Eintritts-und Zutrittsregelung Der Badegast erhält gegen Bezahlung an der Kasse ein Eintrittsbillet. Dieses berechtigt nur zum einmaligen Betreten der Anlage und ist nur am Ausgabetag gültig. Die 10er- Abonnemente sind übertragbar. Die Jahres- bzw. Saisonkarten hingegen sind nicht übertragbar. Missbrauch wird geahndet. Verlorene Abonnemente werden nicht zurückerstattet. Gelöste Eintritte und Abonnemente werden nicht zurückgenommen. Personen mit Hautausschlägen oder übertragbaren Krankheiten und offenen Wunden ist der Zutritt zur Anlage untersagt. Personen, die epileptischen Anfällen, Herzkrankheiten etc. unterworfen sind, dürfen nur im Nichtschwimmerteil der Bassins baden. Nötigenfalls müssen sich die Personen beim Aufsichtspersonal melden. Vorschulpflichtige Kinder sowie Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung von einer erwachsenen Person, welche Gewähr für eine ordentliche Aufsicht bieten. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder wird keine Verantwortung übernommen. Kinder unter 16 Jahren ohne Begleitung Erwachsener Personen haben das Bad um 18.00 Uhr zu verlassen. Schulklassen dürfen nicht im unmittelbaren Eingangsbereich gesammelt werden. Schulklassen sind von den Lehrpersonen als geschlossene Gruppen ins Schwimmbad zu führen bzw. vor dem Bad wieder zu entlassen. Unterricht Die Erteilung von Schwimmunterricht und sonstigen Kursen in der Badanlage ist bewilligungspflichtig. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Unterricht nur unter zu vereinbarenden Bedingungen zugelassen. Nicht erlaubt - Stossen oder hineinwerfen von Badenden in die Bassins - Seitliches Einspringen ins Schwimmerbecken - Belästigungen aller Art, sowie das Springen in die Bassins, wenn andere Badegäste dadurch gefährdet werden - Rennen auf den Bassin Umgängen - Rauchen, essen und trinken in den Garderoben, im und an den Becken - Beschädigen der Rasenflächen und der Bepflanzung - Besteigen von Bäumen, Dächern und das Überklettern der Umzäunung - Fussballspielen ausserhalb der Spielwiese - Benützen von Radios, anderen Musikapparaten oder Musikinstrumenten - Mitbringen von Tieren (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden) - Tauchen mit Atmungsgeräten ohne spezielle Erlaubnis - Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren Erlaubnis oder zu Erwerbszwecken - Betreten oder Benützen der Anlage ausserhalb der Betriebszeiten - Das mitbringen und benutzen von Glas auf der ganzen Anlage Allgemeines - Alle Fahrzeuge sind auf die für sie bestimmten Parkplätze abzustellen - Die generellen Baderegeln sind strikte einzuhalten - Die Badegäste dürfen die Diensträume nur mit Einwilligung des Badmeisters betreten - Das Planschbecken und die Spielgeräte beim Spielplatz sind für Kinder reserviert - Das Brett-Springen sowie das Benützen der Rutschbahn geschieht auf eigene Verantwortung - Befolgen Sie die angebrachten Gebotstafeln Hygiene - Alle Badenden haben sich vor Benützung der Bassins gründlich zu duschen - Kleinkinder sind von erwachsenen Personen auf die Toilette zu begleiten - Die Umgänge zu den Schwimmbecken dürfen nur barfuss betreten werden - Das Verwenden von Seife oder Duschmitteln in den Bassins sowie in Duschen im Freien ist untersagt - Das Verunreinigen der Bassins, der Beckenumgänge, der Liegewiesen und Spielgeräte, der Garderoben-, sowie des Restaurationsbereiches, ist untersagt - Für die Aufnahme von Papier, Zigarettenstummeln, Kaugummi und anderen Abfällen dienen die zahlreich aufgestellten Behälter Wertgegenstände Für Wertgegenstände, die nicht gegen Entgelt an der Kasse deponiert werden, wird jede Haftung abgelehnt. Zur Vermeidung von Diebstählen wird den Badegästen empfohlen, ein Garderobenkästchen zu benützen und dieses abzuschliessen. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben, wo sie vom Besitzer innert Monatsfrist abgeholt werden können. Weisungsbefugnis Die Badegäste und Besucher der Anlage haben sich den Anordnungen des Badmeisters, des übrigen Personals und der Badeordnung zu fügen und alles zu unterlassen, was Ordnung, Sicherheit und gute Sitte stört. Zuwiderhandlungen gegen die Badeordnung oder gegen die Weisungen des Personals können mit Verwarnung oder sofortiger Wegweisung geahndet werden. Bei besonderen Vorkommnissen kann die Verwaltung den Zutritt zum Schwimmbad auf längere Zeit verbieten. Haftung Die Gemeinde Glarus lehnt jede Haftung für Unfälle, verlorene Gegenstände oder Diebstahl ab. Für mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen ist voller Ersatz zu leisten, wobei für minderjährige Kinder die Eltern oder deren Stellvertreter haften. Verhalten bei Unfällen Bei Unfällen ist unverzüglich der Badmeister zu verständigen Bei Notfällen sind sofort die vorhandenen Alarmierungsmittel zu benutzen Regelung in Ausnahmefällen Für Regelungen in Ausnahmefällen ist der Betriebsleiter oder dessen Stellvertreter zuständig. Für die Durchführung von Veranstaltungen kann die Badezeit und die Betriebszeit eingeschränkt werden. Wünsche Wir bemühen uns, Ihnen ein gepflegtes und sauberes Bad anbieten zu können. Bitte helfen Sie mit, den Aufwand für Reinigung und Pflege der Anlage in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Unterrichten Sie Ihre Kinder über unsere Badeordnung. Anlässe/Beschwerden Gesuche zur Durchführung von schwimmsportlichen Anlässen und zur Benützung der Anlage durch Vereine, sowie allfällige Beschwerden sind schriftlich an die Abteilung Freizeit/Sport/Sicherheit zu richten. Gültigkeit Diese Badeordnung tritt sofort in Kraft und ersetzt alle älteren Datums. Ort, Datum Ennenda, 21.08.2022 Roman Käslin Chili Cremonese Departements Leiter Leiter Schwimmbäder Liegenschaften und Sicherheit

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