Verordnung über die Kulturgüterschutz-Kommission
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Aufgaben 1 Die Kulturgüterschutz-Kommission berät den Stadtrat in Fragen des Kulturgüterschutzes (KGS) von Immobilien und Mobilien. 2 Fassung gemäss Änderung vom 20. Jan. 2010, rückwirkend in Kraft seit 1. Jan. 2010. 3 Fassung gemäss Änderung vom 27. August 2008, in Kraft seit 1. September 2008. Seite 3/5 2 Die Kommission übt im Weiteren folgende Tätigkeiten aus: a. fachliche Begleitung und Beratung des Kulturgüterschutzes in der Stadt Luzern; b. Überprüfung des KGS-Inventars: periodische Überprüfung der KGS- Objekte nach ihrer Einteilung in A-, B- und C-Objekte und entsprechende Antragsstellung an den Stadtrat, bzw. die Denkmalpflege; c. Festsetzung des mittelfristigen, d.h. vierjährigen Arbeitsprogrammes für den Kulturgüterschutz-Beauftragten; d. Festlegung des Nutzungskonzeptes für den städtischen Kulturgüterschutzraum Fluhgrund; e. Begutachtung der Sicherstellungsdokumentationen und der Einsatzpläne der Feuerwehr für städtische KGS-Objekte; f. Begleitung und Begutachtung der Zusammenarbeit zwischen den am KGS beteiligten städtischen Ressorts. 3 Der Stadtrat kann der Kommission auch andere, in der Sache verwandte Fragen zur Begutachtung übertragen. 4 Die Kommission erstattet dem Stadtrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Art. 3
Aufgaben 1 Die Kulturgüterschutz-Kommission berät den Stadtrat in Fragen des Kulturgüterschutzes (KGS) von Immobilien und Mobilien. 2 Fassung gemäss Änderung vom 20. Jan. 2010, rückwirkend in Kraft seit 1. Jan. 2010. 3 Fassung gemäss Änderung vom 27. August 2008, in Kraft seit 1. September 2008. Seite 3/5 2 Die Kommission übt im Weiteren folgende Tätigkeiten aus: a. fachliche Begleitung und Beratung des Kulturgüterschutzes in der Stadt Luzern; b. Überprüfung des KGS-Inventars: periodische Überprüfung der KGS- Objekte nach ihrer Einteilung in A-, B- und C-Objekte und entsprechende Antragsstellung an den Stadtrat, bzw. die Denkmalpflege; c. Festsetzung des mittelfristigen, d.h. vierjährigen Arbeitsprogrammes für den Kulturgüterschutz-Beauftragten; d. Festlegung des Nutzungskonzeptes für den städtischen Kulturgüterschutzraum Fluhgrund; e. Begutachtung der Sicherstellungsdokumentationen und der Einsatzpläne der Feuerwehr für städtische KGS-Objekte; f. Begleitung und Begutachtung der Zusammenarbeit zwischen den am KGS beteiligten städtischen Ressorts. 3 Der Stadtrat kann der Kommission auch andere, in der Sache verwandte Fragen zur Begutachtung übertragen. 4 Die Kommission erstattet dem Stadtrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.