Art. 1
Amt für Bevölkerungsschutz und Militär 1 Das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär (Amt) ist zuständig für: a) die Veranlagung und den Einzug der Ersatzabgabe; b) die Beurteilung von Gesuchen um Befreiung, Ermässigung, Erlass und Stundung der Ersatzabgabe; c) die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung; d) die Beurteilung von Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen und gegen Verfügungen über die Befreiung von der Ersatzabgabe, die Ermässigung sowie die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung; e) den Erlass einer Verfügung zur Sicherstellung der Ersatzabgabe; f) die Führung eines Registers über alle im Kanton militärisch und zivildienstlich angemeldeten und landesabwesenden Ersatzpflichtigen; g) die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Verhängung einer Freiheitsstrafe; h) die Antragstellung für den Erlass einer Schriftensperre; i) die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Ersatzabgabe und die Bewilligung von Ratenzahlungen. 1) GRP 2016/2017, 481 2) SR 661 3) BR 110.100 4) Seite 407 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 620.100