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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe

Graubünden · 620.100 · statute

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Amt für Bevölkerungsschutz und Militär 1 Das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär (Amt) ist zuständig für: a) die Veranlagung und den Einzug der Ersatzabgabe; b) die Beurteilung von Gesuchen um Befreiung, Ermässigung, Erlass und Stundung der Ersatzabgabe; c) die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung; d) die Beurteilung von Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen und gegen Verfügungen über die Befreiung von der Ersatzabgabe, die Ermässigung sowie die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung; e) den Erlass einer Verfügung zur Sicherstellung der Ersatzabgabe; f) die Führung eines Registers über alle im Kanton militärisch und zivildienstlich angemeldeten und landesabwesenden Ersatzpflichtigen; g) die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Verhängung einer Freiheitsstrafe; h) die Antragstellung für den Erlass einer Schriftensperre; i) die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Ersatzabgabe und die Bewilligung von Ratenzahlungen. 1) GRP 2016/2017, 481 2) SR 661 3) BR 110.100 4) Seite 407 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 620.100

Art. 2

Verfahrensvorschriften 1 Soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt, gelangen die Verfahrensvorschriften des kantonalen Steuergesetzes zur Anwendung.

Art. 3

Obergericht * 1 Das Obergericht ist zuständig für: * a) die Beurteilung von Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Amtes; b) die Beurteilung von Beschwerden gegen Erlass- und Stundungsentscheide des Amtes; c) die Beurteilung von Beschwerden gegen Sicherstellungsverfügungen des Amtes; d) den Erlass einer Schriftensperre. 2 Das Gesuch um Erlass einer Schriftensperre wird im einzelrichterlichen Verfahren behandelt. 620.100 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 07.12.2016 01.05.2017 Erlass Erstfassung 2017-019 14.06.2022 01.01.2025 Art. 3 Titel geändert 2023-008 14.06.2022 01.01.2025 Art. 3 Abs. 1 geändert 2023-008 620.100 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 07.12.2016 01.05.2017 Erstfassung 2017-019 Art. 3 14.06.2022 01.01.2025 Titel geändert 2023-008 Art. 3 Abs. 1 14.06.2022 01.01.2025 geändert 2023-008

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