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14 provisions
Art. 1 Zweck
1
Die Studenhütte ist das von der Gemeinde Oberägeri für Jugendliche zur Verfügung gestellte Lokal. Es dient verschiedenen Nutzungen, welche den Bedürfnissen von Jugendlichen in der heutigen Zeit entsprechen. Die Hausordnung sowie die Regelungen für den Treffbetrieb ist Bestandteil dieses Benutzungsreglements. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten sind in den entsprechenden Raumnutzungskonzepten definiert und bilden den Rahmen für Vorgehensweise und Verständnis bei Nutzungen der Studenhütte.
2
Im «Benutzungsreglement Studenhütte» werden lediglich Abweichungen oder Präzisierungen der oben genannten Regelungen festgehalten.
Art. 2 Treffbetrieb
1
Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit Ägerital begleitete Öffnungszeiten finden in der Regel an den folgenden Tagen statt:
a)
Mittwoch:
14:00–22:00 Uhr
b)
Freitag:
19:00–23:00 Uhr
2
Selbständige Öffnungszeiten in der Verantwortung des von der Jugendarbeit Ägerital eingesetzten Leiterteams sind an folgenden Tagen möglich:
a)
Montag, Dienstag, Donnerstag (während den Ferien ab 14:00 Uhr):
19:00–22:00 Uhr
b)
Samstag (wenn keine Vermietung, sowie vor Feiertagen):
14:00–23:00 Uhr
c)
Sonntag:
14:00–22:00 Uhr
3
Die selbständigen Öffnungszeiten richten sich nach dem Verantwortungsbewusstsein des Leiterteams.
Art. 3 Vermietung von Zeitfenstern
1
Die vorübergehende Vermietung der Treffräumlichkeiten für Zeitfenster richtet sich nach dem entsprechenden Raumnutzungskonzept.
Art. 4 Party Vermietungen, einmalige Anlässe
1
Bei der Lautstärke ist darauf zu achten, dass ab 22.00 Uhr auf dem Parkplatz keine Immissionen mehr zu hören sind.
2
Die maximale Personenzahl ist feuerpolizeilich auf 50 festgelegt.
3
Partyvermietungen dauern maximal bis 03:00 Uhr. Auf dem Nachhauseweg sind die Regeln der Nachtruhe zu beachten.
4
Die Toiletten sind noch in der Nacht zu reinigen und abzuschliessen.
5
Die Leiter des Werkhofs und der Sozialabteilung werden vorgängig über die Vermietung informiert.
6
Bei Dorfveranstaltungen auf dem Seeplatz und grösseren Veranstaltungen des Segelklubs finden keine Vermietungen statt.
Art. 5 Dauervermietungen an Gruppen
1
Sind in der Studenhütte nicht möglich.
Art. 6 Widerhandlungen
1
Bei Widerhandlungen oder Verstössen gegen dieses Reglement oder gegen Anordnungen der Betriebsorgane kann eine genehmigte Benützung zeitlich beschränkt oder ganz entzogen werden (Hausverbot). Die daraus entstehenden Kosten sind vom Benützer zu bezahlen.
Art. A1-1 Einrichtung
1
Zum Inventar muss Sorge getragen werden. Verursachte Schäden sind den Verantwortlichen zu melden und müssen durch den Verursacher oder die Verursacherin fachgerecht behoben werden. Andernfalls werden die Kosten für die Schadenbehebung den Nutzern in Rechnung gestellt.
Art. A1-2 Suchtmittel
1
In diesen Räumlichkeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere die Regelungen bezüglich Abgabe von Suchtmitteln an Minderjährige sind einzuhalten. Personen welche Drogen konsumieren, können mit einem Hausverbot belegt werden. Drogen und deren Konsum in diesen Räumlichkeiten ziehen ein mehrmonatiges Hausverbot nach sich.
Art. A1-3 Toleranz
1
Die Räumlichkeiten können nur weiterhin Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, wenn jeder Benutzer Rücksicht nimmt auf andere Benutzer, Nachbarn und Dritte.
2
Gewalt in Form von Taten und Worten wird nicht toleriert.
Art. A1-4 Nachtruhe
1
Die Allgemeine Nachtruhe, ab 22:00 Uhr gilt auch für diese Räumlichkeiten und insbesondere für deren Umgebung.
Art. A1-5 Übernachtungen
1
Übernachtungen sind in den Räumlichkeiten der Jugendarbeit Ägerital grundsätzlich verboten.
Art. A1-6 Abfall
1
Der Jugendtreff und die Umgebung sind sauber zu halten.
Art. A1-7 Zusätzliche Regeln für die Treffzeiten
1
Der Treff ist für Jugendliche ab Oberstufenalter offen.
2
Es gilt ein generelles Rauchverbot im Haus.
3
Das Mitbringen von Alkohol und dessen Konsum ist verboten.
4
Alkoholisierten und zugedröhnten Personen kann der Eintritt in den Treff verweigert werden.
Art. A1-8
1
Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zu Folge haben.