Propose a change

Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 [mit Ausführungsordnung]

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Abkürzungen

Im Sinne dieses Vertrags und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, i) bedeutet "Amt" die von einer Vertragspartei mit der Eintragung von Marken beauftragte Behörde; ii) bedeutet "Eintragung" die Eintragung einer Marke durch ein Amt; iii) bedeutet "Anmeldung" eine Anmeldung zur Eintragung; iv) bedeutet "Mitteilung" die Anmeldung oder den Antrag, die Erklärung, den Briefwechsel oder sonstige Informationen in Bezug auf eine Anmeldung oder Eintragung, die beim Amt eingereicht wird; v) ist eine Bezugnahme auf eine "Person" als Bezugnahme sowohl auf eine natürliche als auch auf eine juristische Person zu verstehen; vi) bedeutet "Inhaber" die Person, die im Markenregister als Inhaber der Eintragung ausgewiesen ist; vii) bedeutet "Markenregister" die von einem Amt geführte Sammlung von Daten, die den Inhalt aller Eintragungen sowie alle für diese Eintragungen aufgeführten Angaben enthält, und zwar unabhängig von dem Träger, auf dem diese Daten gespeichert sind; viii) bedeutet "Verfahren vor dem Amt" Verfahrensschritte in Verfahren vor dem Amt in Bezug auf eine Anmeldung oder Eintragung; ix) bedeutet "Pariser Übereinkunft" die am 20. März 1883 in Paris unterzeichnete Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in ihrer revidierten und geänderten Fassung; x) bedeutet "Nizzaer Klassifikation" die durch das am 15. Juni 1957 in Nizza unterzeichnete Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken in seiner revidierten und geänderten Fassung geschaffene Klassifikation; xi) bedeutet "Lizenz" eine Lizenz für die Benutzung einer Marke nach dem Recht einer Vertragspartei; xii) bedeutet "Lizenznehmer" die Person, der eine Lizenz erteilt wird; xiii) bedeutet "Vertragspartei" jeden Staat oder jede zwischenstaatliche Organisation, die Vertragspartei dieses Vertrags ist; xiv) bedeutet "diplomatische Konferenz" die Einberufung der Vertragsparteien zum Zweck der Revision oder Änderung dieses Vertrags; xv) bedeutet "Versammlung" die Versammlung gemäss Art. 23; xvi) ist eine Bezugnahme auf eine "Ratifikationsurkunde" auch als Bezugnahme auf Annahme- und Genehmigungsurkunden zu verstehen; xvii) bedeutet "Organisation" die Weltorganisation für geistiges Eigentum; xviii) bedeutet "Internationales Büro" das Internationale Büro der Organisation; xix) bedeutet "Generaldirektor" der Generaldirektor der Organisation; xx) bedeutet "Ausführungsordnung" die in Art. 22 genannte Ausführungsordnung dieses Vertrags; xxi) ist eine Bezugnahme auf einen "Artikel", einen "Absatz", einen "Buchstaben" oder eine "Ziffer" eines Artikels auch als Bezugnahme auf die entsprechende(n) Regel(n) der Ausführungsordnung zu verstehen; xxii) bedeutet "TLT 1994" den am 27. Oktober 1994 in Genf abgeschlossenen Markenrechtsvertrag.

Your change, as a redline

Art. 1 Abkürzungen

Im Sinne dieses Vertrags und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, i) bedeutet "Amt" die von einer Vertragspartei mit der Eintragung von Marken beauftragte Behörde; ii) bedeutet "Eintragung" die Eintragung einer Marke durch ein Amt; iii) bedeutet "Anmeldung" eine Anmeldung zur Eintragung; iv) bedeutet "Mitteilung" die Anmeldung oder den Antrag, die Erklärung, den Briefwechsel oder sonstige Informationen in Bezug auf eine Anmeldung oder Eintragung, die beim Amt eingereicht wird; v) ist eine Bezugnahme auf eine "Person" als Bezugnahme sowohl auf eine natürliche als auch auf eine juristische Person zu verstehen; vi) bedeutet "Inhaber" die Person, die im Markenregister als Inhaber der Eintragung ausgewiesen ist; vii) bedeutet "Markenregister" die von einem Amt geführte Sammlung von Daten, die den Inhalt aller Eintragungen sowie alle für diese Eintragungen aufgeführten Angaben enthält, und zwar unabhängig von dem Träger, auf dem diese Daten gespeichert sind; viii) bedeutet "Verfahren vor dem Amt" Verfahrensschritte in Verfahren vor dem Amt in Bezug auf eine Anmeldung oder Eintragung; ix) bedeutet "Pariser Übereinkunft" die am 20. März 1883 in Paris unterzeichnete Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in ihrer revidierten und geänderten Fassung; x) bedeutet "Nizzaer Klassifikation" die durch das am 15. Juni 1957 in Nizza unterzeichnete Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken in seiner revidierten und geänderten Fassung geschaffene Klassifikation; xi) bedeutet "Lizenz" eine Lizenz für die Benutzung einer Marke nach dem Recht einer Vertragspartei; xii) bedeutet "Lizenznehmer" die Person, der eine Lizenz erteilt wird; xiii) bedeutet "Vertragspartei" jeden Staat oder jede zwischenstaatliche Organisation, die Vertragspartei dieses Vertrags ist; xiv) bedeutet "diplomatische Konferenz" die Einberufung der Vertragsparteien zum Zweck der Revision oder Änderung dieses Vertrags; xv) bedeutet "Versammlung" die Versammlung gemäss Art. 23; xvi) ist eine Bezugnahme auf eine "Ratifikationsurkunde" auch als Bezugnahme auf Annahme- und Genehmigungsurkunden zu verstehen; xvii) bedeutet "Organisation" die Weltorganisation für geistiges Eigentum; xviii) bedeutet "Internationales Büro" das Internationale Büro der Organisation; xix) bedeutet "Generaldirektor" der Generaldirektor der Organisation; xx) bedeutet "Ausführungsordnung" die in Art. 22 genannte Ausführungsordnung dieses Vertrags; xxi) ist eine Bezugnahme auf einen "Artikel", einen "Absatz", einen "Buchstaben" oder eine "Ziffer" eines Artikels auch als Bezugnahme auf die entsprechende(n) Regel(n) der Ausführungsordnung zu verstehen; xxii) bedeutet "TLT 1994" den am 27. Oktober 1994 in Genf abgeschlossenen Markenrechtsvertrag.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it