Propose a change

Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 [mit Ausführungsordnung]

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Teilung der Anmeldung und der Eintragung

1) [Teilung der Anmeldung] a) Jede Anmeldung, in der mehrere Waren und/oder Dienstleistungen aufgeführt sind (im Folgenden als "Erstanmeldung" bezeichnet), kann i) zumindest bis zur Entscheidung des Amtes über die Eintragung der Marke, ii) während eines Widerspruchsverfahrens gegen die Entscheidung des Amtes, die Marke einzutragen, iii) während eines Rechtsmittelverfahrens gegen die Entscheidung über die Eintragung der Marke vom Anmelder oder auf seinen Antrag in zwei oder mehr Anmeldungen geteilt werden (im Folgenden als "Teilanmeldungen" bezeichnet), indem die in der Erstanmeldung aufgeführten Waren und/oder Dienstleistungen auf diese verteilt werden. Die Teilanmeldungen behalten das Anmeldedatum der Erstanmeldung und gegebenenfalls den Vorteil des Prioritätsrechts. b) Jeder Vertragspartei steht es vorbehaltlich des Bst. a frei, für die Teilung von Anmeldungen Erfordernisse festzulegen, einschliesslich der Zahlung von Gebühren. 2) [Teilung der Eintragung] Abs. 1 findet auf die Teilung einer Eintragung sinngemäss Anwendung. Diese Teilung ist zulässig i) während eines Verfahrens, in dem die Rechtswirksamkeit der Eintragung vor dem Amt von einem Dritten angefochten wird, ii) während eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine vom Amt in den früheren Verfahren getroffene Entscheidung mit der Massgabe, dass eine Vertragspartei die Möglichkeit der Teilung von Eintragungen ausschliessen kann, wenn nach ihrem Recht Dritte die Möglichkeit haben, der Eintragung einer Marke zu widersprechen, bevor die Marke eingetragen wird.

Your change, as a redline

Art. 7 Teilung der Anmeldung und der Eintragung

1) [Teilung der Anmeldung] a) Jede Anmeldung, in der mehrere Waren und/oder Dienstleistungen aufgeführt sind (im Folgenden als "Erstanmeldung" bezeichnet), kann i) zumindest bis zur Entscheidung des Amtes über die Eintragung der Marke, ii) während eines Widerspruchsverfahrens gegen die Entscheidung des Amtes, die Marke einzutragen, iii) während eines Rechtsmittelverfahrens gegen die Entscheidung über die Eintragung der Marke vom Anmelder oder auf seinen Antrag in zwei oder mehr Anmeldungen geteilt werden (im Folgenden als "Teilanmeldungen" bezeichnet), indem die in der Erstanmeldung aufgeführten Waren und/oder Dienstleistungen auf diese verteilt werden. Die Teilanmeldungen behalten das Anmeldedatum der Erstanmeldung und gegebenenfalls den Vorteil des Prioritätsrechts. b) Jeder Vertragspartei steht es vorbehaltlich des Bst. a frei, für die Teilung von Anmeldungen Erfordernisse festzulegen, einschliesslich der Zahlung von Gebühren. 2) [Teilung der Eintragung] Abs. 1 findet auf die Teilung einer Eintragung sinngemäss Anwendung. Diese Teilung ist zulässig i) während eines Verfahrens, in dem die Rechtswirksamkeit der Eintragung vor dem Amt von einem Dritten angefochten wird, ii) während eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine vom Amt in den früheren Verfahren getroffene Entscheidung mit der Massgabe, dass eine Vertragspartei die Möglichkeit der Teilung von Eintragungen ausschliessen kann, wenn nach ihrem Recht Dritte die Möglichkeit haben, der Eintragung einer Marke zu widersprechen, bevor die Marke eingetragen wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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