Propose a change

V vom 9. Dezember 2009 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung

1) Eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung wird bei Personen nach Art. 1 durchgeführt, die: a) regelmässigen und weit reichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte haben und darauf Einfluss nehmen können; b) regelmässigen Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Landes gefährden könnte. 2) Bei erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung werden für die Beurteilung der betreffenden Person die Daten nach Art. 30b Abs. 2 Bst. a bis f und Abs. 3 des Gesetzes erhoben sowie eine Befragung unter Verwendung eines Fragebogens gemäss Anhang durchgeführt. 3) Bestehen nach Auswertung der nach Abs. 2 erhobenen Daten Bedenken hinsichtlich der in Art. 2 aufgeführten Kriterien, führt die Landespolizei ergänzend eine persönliche Befragung mit der betroffenen Person durch. 4) Bei der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsprüfung mit Befragung ist von der ersuchenden Stelle nebst dem eigentlichen Prüfformular noch das Formular "Angaben zur Person" einzureichen.

Your change, as a redline

Art. 10 Erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung

1) Eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung wird bei Personen nach Art. 1 durchgeführt, die: a) regelmässigen und weit reichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte haben und darauf Einfluss nehmen können; b) regelmässigen Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Landes gefährden könnte. 2) Bei erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung werden für die Beurteilung der betreffenden Person die Daten nach Art. 30b Abs. 2 Bst. a bis f und Abs. 3 des Gesetzes erhoben sowie eine Befragung unter Verwendung eines Fragebogens gemäss Anhang durchgeführt. 3) Bestehen nach Auswertung der nach Abs. 2 erhobenen Daten Bedenken hinsichtlich der in Art. 2 aufgeführten Kriterien, führt die Landespolizei ergänzend eine persönliche Befragung mit der betroffenen Person durch. 4) Bei der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsprüfung mit Befragung ist von der ersuchenden Stelle nebst dem eigentlichen Prüfformular noch das Formular "Angaben zur Person" einzureichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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