Verordnung über die Berechnung des Wasserzinses
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Change 1
Art. 2
1 Die mittlere Bruttoleistung ist aus den nutzbaren Wassermengen und den nutzbaren Gefällen zu berechnen. 2 ... 3 Für diese Berechnung sind die Wassermengen und die Gefälle massgebend, wie sie sich auf Grund der verleihungsgemäss ausgeführten Anlage ergeben. 4 Bei Anlagen, bei denen das Gefälle durch die Wassermenge nicht wesentlich beeinflusst wird, sowie bei Anlagen von geringer Bedeutung kann die mittlere Bruttoleistung aufgrund des Jahresmittels der nutzbaren Gefälle berechnet werden. 5 Wenn die Dauerkurve der mittleren täglichen Abflussmengen des Gewässers nicht bekannt ist, wird sie ermittelt durch Vergleich mit jenen von vergleichbaren Gebieten. 6 Lässt sich die mittlere Bruttoleistung nur mit besonderen Schwierigkeiten durch Messung von Wassermengen und Gefällen feststellen, so kann sie durch Messung der erzeugten elektrischen Energie ermittelt werden, jedoch unter Berücksichtigung der Teile der nutzbaren Wassermengen und Gefälle, welche nicht ausgenützt worden sind. Die Verleihungsbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Fassung gemäss Ziff. I des BRB vom 30. Dez. 1953, in Kraft seit 1. Jan. 1953 (AS 1954 230). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986 (AS 1986 1789). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789).
Art. 2
1 Die mittlere Bruttoleistung ist aus den nutzbaren Wassermengen und den nutzbaren Gefällen zu berechnen. 2 ... 3 Für diese Berechnung sind die Wassermengen und die Gefälle massgebend, wie sie sich auf Grund der verleihungsgemäss ausgeführten Anlage ergeben. 4 Bei Anlagen, bei denen das Gefälle durch die Wassermenge nicht wesentlich beeinflusst wird, sowie bei Anlagen von geringer Bedeutung kann die mittlere Bruttoleistung aufgrund des Jahresmittels der nutzbaren Gefälle berechnet werden. 5 Wenn die Dauerkurve der mittleren täglichen Abflussmengen des Gewässers nicht bekannt ist, wird sie ermittelt durch Vergleich mit jenen von vergleichbaren Gebieten. 6 Lässt sich die mittlere Bruttoleistung nur mit besonderen Schwierigkeiten durch Messung von Wassermengen und Gefällen feststellen, so kann sie durch Messung der erzeugten elektrischen Energie ermittelt werden, jedoch unter Berücksichtigung der Teile der nutzbaren Wassermengen und Gefälle, welche nicht ausgenützt worden sind. Die Verleihungsbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Fassung gemäss Ziff. I des BRB vom 30. Dez. 1953, in Kraft seit 1. Jan. 1953 (AS 1954 230). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986 (AS 1986 1789). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Okt. 1986, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1986 1789).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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