Propose a change

Verordnung betreffend die Delegation von finanziellen Kompetenzen des Staatsrates an die Departemente und Dienststellen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Zusatzverpflichtungen 1 Für Zusatzverpflichtungen liegt die Entscheidungsbefugnis: a) sofern die ursprüngliche Verpflichtung vom Staatsrat beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, 2. beim zuständigen Departementsvorsteher für Beträge zwischen dem Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung und 200'000 Franken, wenn die Zusatzverpflichtung(en) 40 Prozent der ursprünglichen Verpflichtung nicht übersteigt (übersteigen), 3. beim Staatsrat in den übrigen Fallen; b) sofern die ursprüngliche Verpflichtung von einem Departementsvorsteher beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, 2. beim zuständigen Departementsvorsteher, wenn die ursprüngliche Verpflichtung und die Zusatzverpflichtung(en) zusammen den Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, nicht aber 200'000 Franken übersteigen, 3. beim Staatsrat in allen übrigen Fallen; c) sofern die ursprüngliche Verpflichtung von einem Dienstchef beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung (ursprüngliche Verpflichtung eingeschlossen), 2. beim zuständigen Departementsvorsteher, wenn die ursprüngliche Verpflichtung und die Zusatzverpflichtung(en) zusammen den Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, nicht aber 200'000 Franken übersteigen, 3. beim Staatsrat in den übrigen Fällen. 2 Die Organe, welche die ursprünglichen Verpflichtungen eingegangen sind, werden regelmässig über die Zusatzverpflichtungen informiert. 611.101

Your change, as a redline

Art. 7

Zusatzverpflichtungen 1 Für Zusatzverpflichtungen liegt die Entscheidungsbefugnis: a) sofern die ursprüngliche Verpflichtung vom Staatsrat beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, 2. beim zuständigen Departementsvorsteher für Beträge zwischen dem Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung und 200'000 Franken, wenn die Zusatzverpflichtung(en) 40 Prozent der ursprünglichen Verpflichtung nicht übersteigt (übersteigen), 3. beim Staatsrat in den übrigen Fallen; b) sofern die ursprüngliche Verpflichtung von einem Departementsvorsteher beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, 2. beim zuständigen Departementsvorsteher, wenn die ursprüngliche Verpflichtung und die Zusatzverpflichtung(en) zusammen den Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, nicht aber 200'000 Franken übersteigen, 3. beim Staatsrat in allen übrigen Fallen; c) sofern die ursprüngliche Verpflichtung von einem Dienstchef beschlossen wurde: 1. beim Dienstchef bis zum Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung (ursprüngliche Verpflichtung eingeschlossen), 2. beim zuständigen Departementsvorsteher, wenn die ursprüngliche Verpflichtung und die Zusatzverpflichtung(en) zusammen den Betrag der Kompetenzdelegation gemäss Artikel 6 der vorliegenden Verordnung, nicht aber 200'000 Franken übersteigen, 3. beim Staatsrat in den übrigen Fällen. 2 Die Organe, welche die ursprünglichen Verpflichtungen eingegangen sind, werden regelmässig über die Zusatzverpflichtungen informiert. 611.101

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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