V vom 7. Dezember 1981 zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26 Beitragsjahr und Bemessungsgrundlagen
1) Die Beiträge werden für jedes Beitragsjahr festgesetzt. Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr. 2) Die Beiträge bemessen sich aufgrund des im Beitragsjahr erzielten Einkommens (Renteneinkommen sowie andere wiederkehrende Leistungen) sowie des Vermögens zu Beginn des Beitragsjahres. Das Renteneinkommen wird nicht in ein Jahreseinkommen umgerechnet. Vorbehalten bleibt Abs. 4. 3) Die Steuerbehörde ermittelt das für die Beitragsbemessung massgebende Vermögen aufgrund der entsprechenden Veranlagung. Die Anstalt ermittelt das Renteneinkommen. 4) Bei einer Beitragspflicht von weniger als einem Jahr werden die Beiträge im Verhältnis zur Dauer der Beitragspflicht erhoben. Massgebend für die Beitragsbemessung sind das auf ein Jahreseinkommen umgerechnete Renteneinkommen und das von der Steuerbehörde für dieses Kalenderjahr veranlagte Vermögen. 5) Im Übrigen gelten für die Festsetzung und die Ermittlung der Beiträge die Art. 15 bis 24 sinngemäss.
Art. 26 Beitragsjahr und Bemessungsgrundlagen
1) Die Beiträge werden für jedes Beitragsjahr festgesetzt. Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr. 2) Die Beiträge bemessen sich aufgrund des im Beitragsjahr erzielten Einkommens (Renteneinkommen sowie andere wiederkehrende Leistungen) sowie des Vermögens zu Beginn des Beitragsjahres. Das Renteneinkommen wird nicht in ein Jahreseinkommen umgerechnet. Vorbehalten bleibt Abs. 4. 3) Die Steuerbehörde ermittelt das für die Beitragsbemessung massgebende Vermögen aufgrund der entsprechenden Veranlagung. Die Anstalt ermittelt das Renteneinkommen. 4) Bei einer Beitragspflicht von weniger als einem Jahr werden die Beiträge im Verhältnis zur Dauer der Beitragspflicht erhoben. Massgebend für die Beitragsbemessung sind das auf ein Jahreseinkommen umgerechnete Renteneinkommen und das von der Steuerbehörde für dieses Kalenderjahr veranlagte Vermögen. 5) Im Übrigen gelten für die Festsetzung und die Ermittlung der Beiträge die Art. 15 bis 24 sinngemäss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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