V vom 7. Dezember 1981 zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)
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Change 1
As published
Art. 5 Entsendung
1) In den Fällen von Art. 34 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes stellt die Anstalt auf Antrag des Arbeitnehmers oder seines Arbeitgebers eine Bestätigung darüber aus, dass und bis zu welchem Zeitpunkt die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflichten weitergelten, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und die vorgesehene Dauer der Beschäftigung im Ausland 24 Monate nicht überschreitet.
2) In den Fällen von Art. 34 Abs. 1 Bst. cbis des Gesetzes stellt die Anstalt auf Antrag des Selbständigerwerbenden eine Bestätigung darüber aus, dass und bis zu welchem Zeitpunkt die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflichten weitergelten, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und die vorgesehene Dauer der Beschäftigung im Ausland drei Monate nicht überschreitet.
3) Abweichende Regelungen aus über- und zwischenstaatlichen Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Your change, as a redline
Art. 5 Entsendung
1) In den Fällen von Art. 34 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes stellt die Anstalt auf Antrag des Arbeitnehmers oder seines Arbeitgebers eine Bestätigung darüber aus, dass und bis zu welchem Zeitpunkt die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflichten weitergelten, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und die vorgesehene Dauer der Beschäftigung im Ausland 24 Monate nicht überschreitet.
2) In den Fällen von Art. 34 Abs. 1 Bst. cbis des Gesetzes stellt die Anstalt auf Antrag des Selbständigerwerbenden eine Bestätigung darüber aus, dass und bis zu welchem Zeitpunkt die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflichten weitergelten, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und die vorgesehene Dauer der Beschäftigung im Ausland drei Monate nicht überschreitet.
3) Abweichende Regelungen aus über- und zwischenstaatlichen Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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