Bundesnotarordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 64d Übermittlung von Daten
(1) Gerichte und Behörden einschließlich der Berufskammern übermitteln der für die Entscheidung zuständigen Stelle diejenigen Daten über Personen, deren Kenntnis aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für 1. die Bestellung zum Notar, seine vorläufige Amtsenthebung oder das Erlöschen seines Amtes, 2. die Bestellung zur Notarvertretung oder zum Notariatsverwalter oder deren Widerruf, 3. die Ernennung zum Notarassessor oder dessen Entlassung aus dem Dienst, 4. die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis, Genehmigung oder Befreiung oder 5. die Einleitung oder Durchführung eines wegen einer Amtspflichtverletzung zu führenden Verfahrens. (2) Die Übermittlung unterbleibt, soweit 1. sie schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person beeinträchtigen würde und das Informationsinteresse des Empfängers das Interesse der betroffenen Person an dem Unterbleiben der Übermittlung nicht überwiegt oder 2. besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für die Verschwiegenheitspflichten der für eine Berufskammer eines freien Berufs im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätigen Personen und für das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung.
§ 64d Übermittlung von Daten
(1) Gerichte und Behörden einschließlich der Berufskammern übermitteln der für die Entscheidung zuständigen Stelle diejenigen Daten über Personen, deren Kenntnis aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für 1. die Bestellung zum Notar, seine vorläufige Amtsenthebung oder das Erlöschen seines Amtes, 2. die Bestellung zur Notarvertretung oder zum Notariatsverwalter oder deren Widerruf, 3. die Ernennung zum Notarassessor oder dessen Entlassung aus dem Dienst, 4. die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis, Genehmigung oder Befreiung oder 5. die Einleitung oder Durchführung eines wegen einer Amtspflichtverletzung zu führenden Verfahrens. (2) Die Übermittlung unterbleibt, soweit 1. sie schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person beeinträchtigen würde und das Informationsinteresse des Empfängers das Interesse der betroffenen Person an dem Unterbleiben der Übermittlung nicht überwiegt oder 2. besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für die Verschwiegenheitspflichten der für eine Berufskammer eines freien Berufs im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätigen Personen und für das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.