Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
1. Jedes Tier, das in einem Verfahren verwendet wird oder zur Verwendung in einem Verfahren bestimmt ist, muss in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden entsprechenden Weise unter geeigneten Umweltbedingungen und unter Wahrung von zumindest einer gewissen Bewegungsfreiheit untergebracht werden und entsprechend Futter, Wasser und Pflege erhalten. Die Möglichkeiten eines Tieres, seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen, dürfen nicht mehr als nötig eingeschränkt werden. Bei der Durchführung dieser Bestimmung sollen die Richtlinien über Unterbringung und Pflege in Anhang A dieses Übereinkommens beachtet werden. 2. Die Umweltbedingungen, unter denen Tiere gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, müssen täglich überprüft werden. 3. Wohlbefinden und Gesundheitszustand der Tiere müssen so sorgfältig und häufig überprüft werden, dass keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden, Ängste oder dauerhaften Schäden auftreten. 4. Jede Vertragspartei trifft die notwendigen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass festgestellte Mängel oder Leiden so schnell wie möglich abgestellt werden.
Art. 5
1. Jedes Tier, das in einem Verfahren verwendet wird oder zur Verwendung in einem Verfahren bestimmt ist, muss in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden entsprechenden Weise unter geeigneten Umweltbedingungen und unter Wahrung von zumindest einer gewissen Bewegungsfreiheit untergebracht werden und entsprechend Futter, Wasser und Pflege erhalten. Die Möglichkeiten eines Tieres, seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen, dürfen nicht mehr als nötig eingeschränkt werden. Bei der Durchführung dieser Bestimmung sollen die Richtlinien über Unterbringung und Pflege in Anhang A dieses Übereinkommens beachtet werden. 2. Die Umweltbedingungen, unter denen Tiere gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, müssen täglich überprüft werden. 3. Wohlbefinden und Gesundheitszustand der Tiere müssen so sorgfältig und häufig überprüft werden, dass keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden, Ängste oder dauerhaften Schäden auftreten. 4. Jede Vertragspartei trifft die notwendigen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass festgestellte Mängel oder Leiden so schnell wie möglich abgestellt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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