G vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Anspruchsberechtigung; Antragstellung
1) Anspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen haben politische Parteien, die: a) in Form eines Vereins (Art. 246 ff. PGR) errichtet und im Handelsregister eingetragen sind; b) sich zu den Grundsätzen der Verfassung bekennen; und c) Tätigkeiten im Sinne von Art. 1 nachweisen können. 2) Der Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen ist jährlich bis zum 31. August des Anspruchsjahrs beim Amt für Finanzen einzureichen; die Antragstellung hat durch das satzungsgemäss zur Vertretung nach aussen bestellte Organ zu erfolgen. 3) Dem Antrag sind beizulegen: a) die Jahresrechnung in Bezug auf das letzte Geschäftsjahr; und b) der Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung. 4) Für die erstmalige Auszahlung einer Halbjahresrate nach einer Landtagswahl sind beim Amt für Finanzen bis zum 31. März folgende Dokumente einzureichen: a) die Statuten; b) der Handelsregisterauszug. 5) Die Antragstellung und die Einreichung der Unterlagen nach diesem Artikel können auch auf elektronischem Weg erfolgen.
Art. 2 Anspruchsberechtigung; Antragstellung
1) Anspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen haben politische Parteien, die: a) in Form eines Vereins (Art. 246 ff. PGR) errichtet und im Handelsregister eingetragen sind; b) sich zu den Grundsätzen der Verfassung bekennen; und c) Tätigkeiten im Sinne von Art. 1 nachweisen können. 2) Der Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen ist jährlich bis zum 31. August des Anspruchsjahrs beim Amt für Finanzen einzureichen; die Antragstellung hat durch das satzungsgemäss zur Vertretung nach aussen bestellte Organ zu erfolgen. 3) Dem Antrag sind beizulegen: a) die Jahresrechnung in Bezug auf das letzte Geschäftsjahr; und b) der Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung. 4) Für die erstmalige Auszahlung einer Halbjahresrate nach einer Landtagswahl sind beim Amt für Finanzen bis zum 31. März folgende Dokumente einzureichen: a) die Statuten; b) der Handelsregisterauszug. 5) Die Antragstellung und die Einreichung der Unterlagen nach diesem Artikel können auch auf elektronischem Weg erfolgen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it