Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 57
Öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen 1 Die Mitarbeitenden dürfen öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen ausüben, sofern und solange dies mit ihrer dienstlichen Stellung und Aufgabenverrichtung vereinbar ist. * 2 Die Mitarbeitenden müssen öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen frühzeitig der Dienststelle melden. * a) * … b) * … c) * … 3 Die Regierung regelt die Einzelheiten. Sie erlässt Bestimmungen über: * a) * die Meldepflicht und das Meldeverfahren; b) * die bewilligungspflichtigen Nebenämter und Nebenbeschäftigungen und das Bewilligungsverfahren; c) * die Gewährung bezahlter Urlaube und die Pflicht zur Ablieferung von Einkünften. Für unbedeutende Nebenämter oder Nebenbeschäftigungen kann sie Ausnahmen von der Meldepflicht oder anderweitige Erleichterungen vorsehen. 4 Das Departement trifft nach Absprache mit dem Personalamt die erforderlichen Entscheide. * 5 Nicht als Nebenamt oder Nebenbeschäftigung gilt die Mitwirkung in Behörden, Kommissionen und anderen Institutionen oder Gremien, in denen Mitarbeitende aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit beziehungsweise als Vertreter des Kantons Einsitz
Art. 57
Öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen 1 Die Mitarbeitenden dürfen öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen ausüben, sofern und solange dies mit ihrer dienstlichen Stellung und Aufgabenverrichtung vereinbar ist. * 2 Die Mitarbeitenden müssen öffentliche Nebenämter und Nebenbeschäftigungen frühzeitig der Dienststelle melden. * a) * … b) * … c) * … 3 Die Regierung regelt die Einzelheiten. Sie erlässt Bestimmungen über: * a) * die Meldepflicht und das Meldeverfahren; b) * die bewilligungspflichtigen Nebenämter und Nebenbeschäftigungen und das Bewilligungsverfahren; c) * die Gewährung bezahlter Urlaube und die Pflicht zur Ablieferung von Einkünften. Für unbedeutende Nebenämter oder Nebenbeschäftigungen kann sie Ausnahmen von der Meldepflicht oder anderweitige Erleichterungen vorsehen. 4 Das Departement trifft nach Absprache mit dem Personalamt die erforderlichen Entscheide. * 5 Nicht als Nebenamt oder Nebenbeschäftigung gilt die Mitwirkung in Behörden, Kommissionen und anderen Institutionen oder Gremien, in denen Mitarbeitende aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit beziehungsweise als Vertreter des Kantons Einsitz
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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