Propose a change

Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 60

Datenbearbeitung 1. Grundsätze * 1 Die zuständigen Instanzen bearbeiten Personendaten, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geeignet und erforderlich ist. * 2 Das Personalamt trifft die notwendigen technischen Vorkehrungen, erlässt fachtechnische Weisungen und berät die zuständigen Instanzen im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. * 3 Die Regierung regelt die Einzelheiten. * Art. 60a * 2. Zentrale Personaldossiers, elektronische Datenbewirtschaftung, Datenzugang 1 Das Personalamt führt zentrale Personaldossiers und betreibt elektronische Personalinformationssysteme, die der einheitlichen, sachgerechten und vollständigen Abwicklung des Personalwesens dienen. 2 Den Mitarbeitenden können die sie betreffenden Personendaten in einem Abrufverfahren zugänglich gemacht werden. Der gleiche Zugang kann den vorgesetzten Personen eingeräumt werden. 3 Die Regierung erlässt Bestimmungen über: a) die Organisation und den Betrieb der Dossiers und Informationssysteme; b) die Zugriffsrechte auf die Daten; c) die Aufbewahrung und Speicherung der Daten; d) die Massnahmen der Datensicherheit.

Your change, as a redline

Art. 60

Datenbearbeitung 1. Grundsätze * 1 Die zuständigen Instanzen bearbeiten Personendaten, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geeignet und erforderlich ist. * 2 Das Personalamt trifft die notwendigen technischen Vorkehrungen, erlässt fachtechnische Weisungen und berät die zuständigen Instanzen im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. * 3 Die Regierung regelt die Einzelheiten. * Art. 60a * 2. Zentrale Personaldossiers, elektronische Datenbewirtschaftung, Datenzugang 1 Das Personalamt führt zentrale Personaldossiers und betreibt elektronische Personalinformationssysteme, die der einheitlichen, sachgerechten und vollständigen Abwicklung des Personalwesens dienen. 2 Den Mitarbeitenden können die sie betreffenden Personendaten in einem Abrufverfahren zugänglich gemacht werden. Der gleiche Zugang kann den vorgesetzten Personen eingeräumt werden. 3 Die Regierung erlässt Bestimmungen über: a) die Organisation und den Betrieb der Dossiers und Informationssysteme; b) die Zugriffsrechte auf die Daten; c) die Aufbewahrung und Speicherung der Daten; d) die Massnahmen der Datensicherheit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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