Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 66
Personalrechtliche Streitigkeiten, Rechtsschutz * 1 Kommt bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis keine Einigung zustande, erlässt die zuständige Instanz auf Verlangen eine anfechtbare Verfügung. * 2 Verfügungen der Dienststellen können an das vorgesetzte Departement und Verfügungen der Departemente, der Standeskanzlei und der Finanzkontrolle an die Regierung weitergezogen werden. * 3 Verfügungen und Beschwerdeentscheide der Regierung und Beschwerdeentscheide der Departemente können an das Obergericht weitergezogen werden. * 4 Die Verfahren sind unter Vorbehalt mutwilliger Prozessführung kostenlos. * a) * … b) * … c) * … 5 Personalrechtliche Entscheide der selbstständigen kantonalen Anstalten können an das Obergericht weitergezogen werden. * 5bis Personalrechtliche Entscheide der Regionalgerichte und der Schlichtungsbehörden können an das Obergericht weitergezogen werden. * 6 Personalrechtliche Entscheide des Obergerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, können an das Justizgericht und personalrechtliche Entscheide des Justizgerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, an das Obergericht weitergezogen werden. *
Art. 66
Personalrechtliche Streitigkeiten, Rechtsschutz * 1 Kommt bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis keine Einigung zustande, erlässt die zuständige Instanz auf Verlangen eine anfechtbare Verfügung. * 2 Verfügungen der Dienststellen können an das vorgesetzte Departement und Verfügungen der Departemente, der Standeskanzlei und der Finanzkontrolle an die Regierung weitergezogen werden. * 3 Verfügungen und Beschwerdeentscheide der Regierung und Beschwerdeentscheide der Departemente können an das Obergericht weitergezogen werden. * 4 Die Verfahren sind unter Vorbehalt mutwilliger Prozessführung kostenlos. * a) * … b) * … c) * … 5 Personalrechtliche Entscheide der selbstständigen kantonalen Anstalten können an das Obergericht weitergezogen werden. * 5bis Personalrechtliche Entscheide der Regionalgerichte und der Schlichtungsbehörden können an das Obergericht weitergezogen werden. * 6 Personalrechtliche Entscheide des Obergerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, können an das Justizgericht und personalrechtliche Entscheide des Justizgerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, an das Obergericht weitergezogen werden. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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