Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10 Ausserrhodische Gesetzessammlung 222.218
Ferien 1 Es besteht folgender Anspruch auf bezahlte Ferien pro Jahr: a) bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen b) nach vollendetem 50. Altersjahr 5 Wochen c) nach zehn Dienstjahren 5 Wochen d) alle Übrigen 4 Wochen 2 Für ein angebrochenes Dienstjahr sind Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. 3 Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Auf die Wünsche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ist soweit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes oder des Haushalts vereinbar ist. Die Ferien können in gegenseitigem Einverständnis aufgeteilt werden, wobei mindestens zwei Ferienwochen pro Dienstjahr zusammenhängen müssen. 4 Die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin oder der zu betreuenden Person auf Reisen oder in den Ferien befindet, gilt nicht als Ferien.
Art. 10 Ausserrhodische Gesetzessammlung 222.218
Ferien 1 Es besteht folgender Anspruch auf bezahlte Ferien pro Jahr: a) bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen b) nach vollendetem 50. Altersjahr 5 Wochen c) nach zehn Dienstjahren 5 Wochen d) alle Übrigen 4 Wochen 2 Für ein angebrochenes Dienstjahr sind Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. 3 Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Auf die Wünsche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ist soweit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes oder des Haushalts vereinbar ist. Die Ferien können in gegenseitigem Einverständnis aufgeteilt werden, wobei mindestens zwei Ferienwochen pro Dienstjahr zusammenhängen müssen. 4 Die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin oder der zu betreuenden Person auf Reisen oder in den Ferien befindet, gilt nicht als Ferien.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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