Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
Lohn für Präsenzzeit und Rufbereitschaft 1 Die Präsenzzeit und die Rufbereitschaft sind wie folgt zu entschädigen: a) 25 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 5.– pro Stunde, wenn es nicht oder nur ausnahmsweise zu einem Einsatz kommt (höchstens 12 Nachteinsätze pro Monat); b) 35 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 7.– pro Stunde, wenn es zu regelmässigen Einsätzen kommt (höchstens 13 bis 30 Nachteinsätze pro Monat); c) 50 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 10.– pro Stunde, wenn es zu häufigen Einsätzen kommt (mehr als 30 Nachteinsätze pro Monat). 2 Arbeitseinsätze während der Präsenzzeit oder der Rufbereitschaft gelten als Arbeitszeit und sind mit den entsprechenden Zuschlägen voll zu vergüten. 10)Art. 5 ff. NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) 11)Art. 11 AHVV (SR 831.101) 222.218 Ausserrhodische Gesetzessammlung
Art. 15
Lohn für Präsenzzeit und Rufbereitschaft 1 Die Präsenzzeit und die Rufbereitschaft sind wie folgt zu entschädigen: a) 25 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 5.– pro Stunde, wenn es nicht oder nur ausnahmsweise zu einem Einsatz kommt (höchstens 12 Nachteinsätze pro Monat); b) 35 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 7.– pro Stunde, wenn es zu regelmässigen Einsätzen kommt (höchstens 13 bis 30 Nachteinsätze pro Monat); c) 50 Prozent des Stundenlohns, mindestens Fr. 10.– pro Stunde, wenn es zu häufigen Einsätzen kommt (mehr als 30 Nachteinsätze pro Monat). 2 Arbeitseinsätze während der Präsenzzeit oder der Rufbereitschaft gelten als Arbeitszeit und sind mit den entsprechenden Zuschlägen voll zu vergüten. 10)Art. 5 ff. NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) 11)Art. 11 AHVV (SR 831.101) 222.218 Ausserrhodische Gesetzessammlung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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