Link auf PDF Personalreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Privatrechtlich angestellte Mitarbeitende 1 Der Gemeinderat bezeichnet durch Verordnung die Mitarbeitenden, die durch privatrechtlichen Arbeitsvertrag nach den Artikeln 319 ff. des Obligationenrechts1 angestellt werden. Privatrechtlich angestellt werden insbesondere Mitarbeitende, die nur in geringem Umfang für die Gemeinde tätig sind. 2 Lernende werden durch privatrechtlichen Lehrvertrag nach den Artikeln 344 ff. des Obligationenrechts angestellt. 3 Die Arbeitsverhältnisse unterstehen den Bestimmungen des Vertrags und des Obligationenrechts. 1 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), SR 220. 4 Der Gemeinderat kann ferner durch Verordnung oder Beschluss a) die Zuständigkeiten in Zusammenhang mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen regeln; b) Inhalte festlegen, die in die privatrechtlichen Arbeitsverträge aufzunehmen sind.
Art. 3
Privatrechtlich angestellte Mitarbeitende 1 Der Gemeinderat bezeichnet durch Verordnung die Mitarbeitenden, die durch privatrechtlichen Arbeitsvertrag nach den Artikeln 319 ff. des Obligationenrechts1 angestellt werden. Privatrechtlich angestellt werden insbesondere Mitarbeitende, die nur in geringem Umfang für die Gemeinde tätig sind. 2 Lernende werden durch privatrechtlichen Lehrvertrag nach den Artikeln 344 ff. des Obligationenrechts angestellt. 3 Die Arbeitsverhältnisse unterstehen den Bestimmungen des Vertrags und des Obligationenrechts. 1 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), SR 220. 4 Der Gemeinderat kann ferner durch Verordnung oder Beschluss a) die Zuständigkeiten in Zusammenhang mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen regeln; b) Inhalte festlegen, die in die privatrechtlichen Arbeitsverträge aufzunehmen sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.