Link auf PDF Personalreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 69
Frühpensionierungsrente 1 Mitarbeitende, die das 60. Altersjahr vollendet haben, können gleichzeitig mit einer Kündigung oder einem Gesuch um Teilpensionierung gemäss Artikel 30 um eine Frühpensionierungsrente der Gemeinde ersuchen. 2 Auf die Frühpensionierungsrente besteht kein Anspruch. 3 Die volle Frühpensionierungsrente entspricht dem Betrag der maximalen AHV-Altersrente. 4 Das Gesuch ist der Personalabteilung mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt zusammen mit der Kündigung oder dem Gesuch um Teilpensionierung einzureichen. Der Gemeinderat befindet spätestens nach drei Monaten mittels Verfügung über das Gesuch. 35 Fassung vom 16. Juni 2025 36 Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG, SR 836.2). 5 Die Frühpensionierungsrente wird nur für die Zeitspanne ausgerichtet, für welche die Mitarbeitenden bei der Vorsorgeeinrichtung keine Leistungen zur Überbrückung bis zum Einsetzen der AHV-Altersrente beanspruchen können, höchstens aber für zwei Jahre. 6 Sobald einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, entfällt die Frühpensionierungsrente. 7 Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten durch Verordnung.
Art. 69
Frühpensionierungsrente 1 Mitarbeitende, die das 60. Altersjahr vollendet haben, können gleichzeitig mit einer Kündigung oder einem Gesuch um Teilpensionierung gemäss Artikel 30 um eine Frühpensionierungsrente der Gemeinde ersuchen. 2 Auf die Frühpensionierungsrente besteht kein Anspruch. 3 Die volle Frühpensionierungsrente entspricht dem Betrag der maximalen AHV-Altersrente. 4 Das Gesuch ist der Personalabteilung mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt zusammen mit der Kündigung oder dem Gesuch um Teilpensionierung einzureichen. Der Gemeinderat befindet spätestens nach drei Monaten mittels Verfügung über das Gesuch. 35 Fassung vom 16. Juni 2025 36 Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG, SR 836.2). 5 Die Frühpensionierungsrente wird nur für die Zeitspanne ausgerichtet, für welche die Mitarbeitenden bei der Vorsorgeeinrichtung keine Leistungen zur Überbrückung bis zum Einsetzen der AHV-Altersrente beanspruchen können, höchstens aber für zwei Jahre. 6 Sobald einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, entfällt die Frühpensionierungsrente. 7 Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten durch Verordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.