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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20 Kongruenz und Belegenheit der Bedeckung der technischen Reserven

20.1 Die technischen Reserven müssen durch Aktivwerte bedeckt werden, die gleichwertig, kongruent und in dem Hoheitsgebiet belegen sind, das der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Vertragspartei unterliegt. Lockerungen der Vorschriften über Kongruenz und Belegenheit der Aktivwerte können jedoch von jeder Vertragspartei zugelassen werden. 20.2 Unter «Kongruenz» ist die Bedeckung von Verpflichtungen, deren Erfüllung in einer bestimmten Währung gefordert werden kann, durch Aktiva zu verstehen, deren Wert in der gleichen Währung veranschlagt ist oder die in dieser Währung realisierbar sind. 20.3 Unter «Belegenheit der Aktiva» ist das Vorhandensein beweglicher oder nicht beweglicher Aktiva in dem unter die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der betreffenden Vertragspartei fallenden Hoheitsgebiet zu verstehen, und zwar ohne Hinterlegungszwang für die beweglichen Aktiva und ohne dass für die nicht beweglichen Aktiva restriktive Massnahmen, wie beispielsweise die Eintragung von Hypotheken, vorgeschrieben werden. Aktivwerte, die in Ansprüchen bestehen, gelten als in dem unter die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der Vertragspartei fallenden Hoheitsgebiet belegen, in dem sie realisierbar sind. 20.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäss den Artikeln 20.1–20.3 unterliegen die näheren Einzelheiten der Belegenheit den geltenden Vorschriften der jeweiligen Vertragspartei. 20.5 In Bezug auf Artikel 20.3. behält sich die Schweiz die Möglichkeit vor, anlässlich der Zuweisung von im unmittelbaren Eigentum von Unternehmen befindlichen Grundstücken zum Sicherungsfonds die genannten Grundstücke in das von diesem Unternehmen geführte Register des Sicherungsfonds aufzunehmen und eine entsprechende Verfügungsbeschränkung ins Grundbuch einzutragen, was nach schweizerischem Recht nicht der Eintragung einer Hypothek gleichkommt.

Your change, as a redline

Art. 20 Kongruenz und Belegenheit der Bedeckung der technischen Reserven

20.1 Die technischen Reserven müssen durch Aktivwerte bedeckt werden, die gleichwertig, kongruent und in dem Hoheitsgebiet belegen sind, das der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Vertragspartei unterliegt. Lockerungen der Vorschriften über Kongruenz und Belegenheit der Aktivwerte können jedoch von jeder Vertragspartei zugelassen werden. 20.2 Unter «Kongruenz» ist die Bedeckung von Verpflichtungen, deren Erfüllung in einer bestimmten Währung gefordert werden kann, durch Aktiva zu verstehen, deren Wert in der gleichen Währung veranschlagt ist oder die in dieser Währung realisierbar sind. 20.3 Unter «Belegenheit der Aktiva» ist das Vorhandensein beweglicher oder nicht beweglicher Aktiva in dem unter die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der betreffenden Vertragspartei fallenden Hoheitsgebiet zu verstehen, und zwar ohne Hinterlegungszwang für die beweglichen Aktiva und ohne dass für die nicht beweglichen Aktiva restriktive Massnahmen, wie beispielsweise die Eintragung von Hypotheken, vorgeschrieben werden. Aktivwerte, die in Ansprüchen bestehen, gelten als in dem unter die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde der Vertragspartei fallenden Hoheitsgebiet belegen, in dem sie realisierbar sind. 20.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäss den Artikeln 20.1–20.3 unterliegen die näheren Einzelheiten der Belegenheit den geltenden Vorschriften der jeweiligen Vertragspartei. 20.5 In Bezug auf Artikel 20.3. behält sich die Schweiz die Möglichkeit vor, anlässlich der Zuweisung von im unmittelbaren Eigentum von Unternehmen befindlichen Grundstücken zum Sicherungsfonds die genannten Grundstücke in das von diesem Unternehmen geführte Register des Sicherungsfonds aufzunehmen und eine entsprechende Verfügungsbeschränkung ins Grundbuch einzutragen, was nach schweizerischem Recht nicht der Eintragung einer Hypothek gleichkommt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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