Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24 Übertragung des Versicherungsbestands

24.1 Die Aufsichtsbehörde ermächtigt unter den in den Rechtsvorschriften der betreffenden Vertragspartei vorgesehenen Bedingungen die in dem unter ihre Zuständigkeit fallenden Hoheitsgebiet niedergelassenen Unternehmen, ihren Bestand an Verträgen ganz oder teilweise an ein übernehmendes Unternehmen zu übertragen, das im gleichen Hoheitsgebiet wie das übertragende Unternehmen niedergelassen ist, sofern die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das übernehmende Unternehmen niedergelassen ist, diesem bescheinigt, dass es unter Berücksichtigung der Übertragung die nötige Solvabilitätsspanne besitzt. 24.2 Die nach Paragraph 24.1 genehmigte Übertragung wird bei der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das übertragende und das übernehmende Unternehmen niedergelassen sind, unter den von den Rechtsvorschriften der betreffenden Vertragspartei vorgesehenen Bedingungen veröffentlicht. Sie gilt gegenüber den betroffenen Versicherungsnehmern sowie gegenüber allen anderen Personen, die Rechte oder Pflichten aus den übertragenen Verträgen haben, uneingeschränkt. Dieser Paragraph berührt jedoch nicht die Möglichkeit, dass bei den einzelnen Vertragsparteien Bestimmungen vorsehen, dass die Versicherungsnehmer den Vertrag binnen einer bestimmen Frist nach der Übertragung kündigen können.

Your change, as a redline

Art. 24 Übertragung des Versicherungsbestands

24.1 Die Aufsichtsbehörde ermächtigt unter den in den Rechtsvorschriften der betreffenden Vertragspartei vorgesehenen Bedingungen die in dem unter ihre Zuständigkeit fallenden Hoheitsgebiet niedergelassenen Unternehmen, ihren Bestand an Verträgen ganz oder teilweise an ein übernehmendes Unternehmen zu übertragen, das im gleichen Hoheitsgebiet wie das übertragende Unternehmen niedergelassen ist, sofern die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das übernehmende Unternehmen niedergelassen ist, diesem bescheinigt, dass es unter Berücksichtigung der Übertragung die nötige Solvabilitätsspanne besitzt. 24.2 Die nach Paragraph 24.1 genehmigte Übertragung wird bei der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das übertragende und das übernehmende Unternehmen niedergelassen sind, unter den von den Rechtsvorschriften der betreffenden Vertragspartei vorgesehenen Bedingungen veröffentlicht. Sie gilt gegenüber den betroffenen Versicherungsnehmern sowie gegenüber allen anderen Personen, die Rechte oder Pflichten aus den übertragenen Verträgen haben, uneingeschränkt. Dieser Paragraph berührt jedoch nicht die Möglichkeit, dass bei den einzelnen Vertragsparteien Bestimmungen vorsehen, dass die Versicherungsnehmer den Vertrag binnen einer bestimmen Frist nach der Übertragung kündigen können.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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