Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 29 Entzug der für den Sitz eines Unternehmens erteilten Zulassung
29.1 Entzieht die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet ein Unternehmen seinen Sitz hat, die ihm erteilte Zulassung, so unterrichtet sie hiervon die Aufsichtsbehörde der anderen Vertragspartei, wenn diese ihm eine Zulassung für die Errichtung einer Agentur oder Zweigniederlassung erteilt hat. Die letztgenannte Aufsichtsbehörde muss ihre Zulassung ebenfalls entziehen. 29.2 In dem in Artikel 29.1 genannten Falle ergreift die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Unternehmen seinen Sitz hat, im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde der anderen Vertragspartei alle Massnahmen, die geeignet sind, die Interessen der Versicherten zu wahren, und beschränkt insbesondere die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Unternehmens, wenn diese Massnahme nicht schon in Anwendung des Artikel 18.2 und Artikel 23 ergriffen wurde. 29.3 Artikel 29.1 und gegebenenfalls Artikel 29.2 können auch dann angewandt werden, wenn das Unternehmen von sich aus auf die ihm erteilte Zulassung verzichtet.
Art. 29 Entzug der für den Sitz eines Unternehmens erteilten Zulassung
29.1 Entzieht die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet ein Unternehmen seinen Sitz hat, die ihm erteilte Zulassung, so unterrichtet sie hiervon die Aufsichtsbehörde der anderen Vertragspartei, wenn diese ihm eine Zulassung für die Errichtung einer Agentur oder Zweigniederlassung erteilt hat. Die letztgenannte Aufsichtsbehörde muss ihre Zulassung ebenfalls entziehen. 29.2 In dem in Artikel 29.1 genannten Falle ergreift die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Unternehmen seinen Sitz hat, im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde der anderen Vertragspartei alle Massnahmen, die geeignet sind, die Interessen der Versicherten zu wahren, und beschränkt insbesondere die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Unternehmens, wenn diese Massnahme nicht schon in Anwendung des Artikel 18.2 und Artikel 23 ergriffen wurde. 29.3 Artikel 29.1 und gegebenenfalls Artikel 29.2 können auch dann angewandt werden, wenn das Unternehmen von sich aus auf die ihm erteilte Zulassung verzichtet.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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