Spitalgesetz
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Change 1
Art. 12
Regierungsrat 1 Dem Regierungsrat obliegen folgende Aufgaben: a) * Berichterstattung und Antragstellung an den Kantonsrat in den in dessen Zuständigkeit fallenden Belangen gemäss Art. 11 Abs. 1 b) Wahl und Entlassung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der weiteren Mitglieder des Spitalrates auf Antrag der zuständigen Kommission c) Festlegung der Entschädigung der Mitglieder des Spitalrates d) Wahl der Revisionsstelle e) Genehmigung der Rahmen- und Jahreskontrakte gemäss Art. 9 dieses Gesetzes 813.100 Kanton Schaffhausen f) Genehmigung von Tarifverträgen bzw. Tariffestsetzung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung g) Abschluss von Vereinbarungen mit ausserkantonalen Hoheitsträgern über die Zuweisung von Patientinnen und Patienten h) Genehmigung des Personalreglementes sowie allfälliger Gesamtarbeitsverträge i) Genehmigung von Kooperationen und Beteiligungen im Sinne von Art. 10 lit. a und lit. c dieses Gesetzes j) Erlass von Rahmenvorgaben für die Besoldung des vom Spitalrat angestellten Kaderpersonals sowie für die Honorierung der Ärzteschaft k) * Abschluss von Baurechtsverträgen für Liegenschaften, die den Spitälern übertragen werden 2 Der Regierungsrat bezeichnet das Departement, das die Geschäfte gemäss Abs. 1 vorbereitet, die erforderlichen direkten Kontakte zu den Spitälern Schaffhausen pflegt und die Umsetzung der Rahmen- und Jahreskontrakte in Bezug auf die Leistungen, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit kontrolliert.
Art. 12
Regierungsrat 1 Dem Regierungsrat obliegen folgende Aufgaben: a) * Berichterstattung und Antragstellung an den Kantonsrat in den in dessen Zuständigkeit fallenden Belangen gemäss Art. 11 Abs. 1 b) Wahl und Entlassung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der weiteren Mitglieder des Spitalrates auf Antrag der zuständigen Kommission c) Festlegung der Entschädigung der Mitglieder des Spitalrates d) Wahl der Revisionsstelle e) Genehmigung der Rahmen- und Jahreskontrakte gemäss Art. 9 dieses Gesetzes 813.100 Kanton Schaffhausen f) Genehmigung von Tarifverträgen bzw. Tariffestsetzung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung g) Abschluss von Vereinbarungen mit ausserkantonalen Hoheitsträgern über die Zuweisung von Patientinnen und Patienten h) Genehmigung des Personalreglementes sowie allfälliger Gesamtarbeitsverträge i) Genehmigung von Kooperationen und Beteiligungen im Sinne von Art. 10 lit. a und lit. c dieses Gesetzes j) Erlass von Rahmenvorgaben für die Besoldung des vom Spitalrat angestellten Kaderpersonals sowie für die Honorierung der Ärzteschaft k) * Abschluss von Baurechtsverträgen für Liegenschaften, die den Spitälern übertragen werden 2 Der Regierungsrat bezeichnet das Departement, das die Geschäfte gemäss Abs. 1 vorbereitet, die erforderlichen direkten Kontakte zu den Spitälern Schaffhausen pflegt und die Umsetzung der Rahmen- und Jahreskontrakte in Bezug auf die Leistungen, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit kontrolliert.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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