Spitalgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14
Funktion und Aufgaben des Spitalrates 1 Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan der Spitäler Schaffhausen. 2 Er ist verantwortlich für den Abschluss der Rahmen- und Jahreskontrakte mit dem Kanton und für die Erfüllung der darin vereinbarten staatlichen Leistungsaufträge. 3 Im Weiteren ist er zuständig für: a) den Antrag zum Budget und zu weiteren Staatsleistungen an den Regierungsrat b) die Verabschiedung von Geschäftsbericht und Rechnung zuhanden des Regierungsrates c) die periodische Berichterstattung über die Erfüllung des staatlichen Leistungsauftrages und die Verwendung der Mittel (Reporting) gegenüber dem zuständigen Departement d) die Festlegung der Organisation e) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen f) die Ernennung und Abberufung der Bereichsleitungen, die der Spital- bzw. Geschäftsleitung direkt unterstellt sind g) die Aufsicht über die mit der Geschäftsprüfung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Reglemente und Weisungen h) die Ausgestaltung des Rechnungswesens im Rahmen der Vorgaben gemäss Art. 22 sowie des internen Controllings und der Finanzplanung i) die Festlegung der Geschäftstätigkeiten im Bereich der weiteren Aufgaben gemäss Art. 8 Abs. 4 dieses Gesetzes j) den Erlass einer Tarifordnung und den Abschluss von Tarifverträgen k) die Erstellung des Entwicklungs- und Finanzplans l) die Antragstellung an den Regierungsrat zum Erlass des Personalreglementes und zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen sowie zum Erlass der Rahmenvorgaben für die Besoldung und Honorierung von Kaderpersonal und Ärzteschaft m) * die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Betrieb und Investitionen, soweit die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten das Doppelte des Eigenkapitals nicht übersteigt 4 Im Weiteren gelten für die Aufgaben des Spitalrates die Bestimmungen von Art. 707 ff. des Obligationenrechts sinngemäss.
Art. 14
Funktion und Aufgaben des Spitalrates 1 Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan der Spitäler Schaffhausen. 2 Er ist verantwortlich für den Abschluss der Rahmen- und Jahreskontrakte mit dem Kanton und für die Erfüllung der darin vereinbarten staatlichen Leistungsaufträge. 3 Im Weiteren ist er zuständig für: a) den Antrag zum Budget und zu weiteren Staatsleistungen an den Regierungsrat b) die Verabschiedung von Geschäftsbericht und Rechnung zuhanden des Regierungsrates c) die periodische Berichterstattung über die Erfüllung des staatlichen Leistungsauftrages und die Verwendung der Mittel (Reporting) gegenüber dem zuständigen Departement d) die Festlegung der Organisation e) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen f) die Ernennung und Abberufung der Bereichsleitungen, die der Spital- bzw. Geschäftsleitung direkt unterstellt sind g) die Aufsicht über die mit der Geschäftsprüfung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Reglemente und Weisungen h) die Ausgestaltung des Rechnungswesens im Rahmen der Vorgaben gemäss Art. 22 sowie des internen Controllings und der Finanzplanung i) die Festlegung der Geschäftstätigkeiten im Bereich der weiteren Aufgaben gemäss Art. 8 Abs. 4 dieses Gesetzes j) den Erlass einer Tarifordnung und den Abschluss von Tarifverträgen k) die Erstellung des Entwicklungs- und Finanzplans l) die Antragstellung an den Regierungsrat zum Erlass des Personalreglementes und zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen sowie zum Erlass der Rahmenvorgaben für die Besoldung und Honorierung von Kaderpersonal und Ärzteschaft m) * die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Betrieb und Investitionen, soweit die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten das Doppelte des Eigenkapitals nicht übersteigt 4 Im Weiteren gelten für die Aufgaben des Spitalrates die Bestimmungen von Art. 707 ff. des Obligationenrechts sinngemäss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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