Propose a change

Spitalgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33

Übergangsregelungen 1 Die Überführung der bisherigen unselbstständigen Anstalten in die neurechtliche Betriebsgesellschaft wird spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vollzogen. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt. Vorgängig legt er die Eröffnungsbilanz fest und wählt die Mitglieder des Spitalrates. 1) SHR 170.300. 2) SHR 172.200. 3) Gegenstandslos. 2 Die Spitäler Schaffhausen führen den Betrieb der bisherigen unselbstständigen Anstalten weiter, unter Übernahme aller Rechte und Pflichten sowie der Arbeitsverhältnisse. 3 Bis zum Erlass neuer Regelungen gelten die bisherigen Regelungen. 4 Die für die Bedürfnisse der kantonalen Krankenanstalten und ihrer Patienten bestimmten Fonds (Freibettenfonds, Fonds für bedürftige Krebskranke, Kantonsspital-Fonds, Breitenaufonds, Fonds der Kinderbeobachtungsstation Neubrunn, Hermann-Uehlinger-Fonds, Erna-Steinegger-Fonds) werden den Spitälern Schaffhausen unter Beibehaltung der gültigen Fondsbestimmungen zur Verwaltung im Rahmen ihrer Zweckbestimmung übertragen. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

Your change, as a redline

Art. 33

Übergangsregelungen 1 Die Überführung der bisherigen unselbstständigen Anstalten in die neurechtliche Betriebsgesellschaft wird spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vollzogen. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt. Vorgängig legt er die Eröffnungsbilanz fest und wählt die Mitglieder des Spitalrates. 1) SHR 170.300. 2) SHR 172.200. 3) Gegenstandslos. 2 Die Spitäler Schaffhausen führen den Betrieb der bisherigen unselbstständigen Anstalten weiter, unter Übernahme aller Rechte und Pflichten sowie der Arbeitsverhältnisse. 3 Bis zum Erlass neuer Regelungen gelten die bisherigen Regelungen. 4 Die für die Bedürfnisse der kantonalen Krankenanstalten und ihrer Patienten bestimmten Fonds (Freibettenfonds, Fonds für bedürftige Krebskranke, Kantonsspital-Fonds, Breitenaufonds, Fonds der Kinderbeobachtungsstation Neubrunn, Hermann-Uehlinger-Fonds, Erna-Steinegger-Fonds) werden den Spitälern Schaffhausen unter Beibehaltung der gültigen Fondsbestimmungen zur Verwaltung im Rahmen ihrer Zweckbestimmung übertragen. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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