Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Aufgaben 1 Die Sozialversicherungsanstalt koordiniert die Arbeiten der kantonalen Ausgleichskasse im Rahmen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung3) und stellt ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Dienste zur Verfügung. 2 Die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden und die IV-Stelle des Kantons Graubünden vollziehen ihre Aufgaben als Versicherungsorgane im eigenen Namen, sie sind partei- und prozessfähig. 3 Der Sozialversicherungsanstalt können weitere Aufgaben übertragen werden. Aufgabenübertragungen an die Ausgleichskasse und die IV-Stelle bedürfen der Zustimmung des Bundes. 1) Anmerkung der Redaktionskommission: Die in diesem Erlass verwendeten Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 2) B vom 16. Februar 1993, 42; GRP 1993/94, 183 3) SR 831.20 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 544.000
Art. 2
Aufgaben 1 Die Sozialversicherungsanstalt koordiniert die Arbeiten der kantonalen Ausgleichskasse im Rahmen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung3) und stellt ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Dienste zur Verfügung. 2 Die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden und die IV-Stelle des Kantons Graubünden vollziehen ihre Aufgaben als Versicherungsorgane im eigenen Namen, sie sind partei- und prozessfähig. 3 Der Sozialversicherungsanstalt können weitere Aufgaben übertragen werden. Aufgabenübertragungen an die Ausgleichskasse und die IV-Stelle bedürfen der Zustimmung des Bundes. 1) Anmerkung der Redaktionskommission: Die in diesem Erlass verwendeten Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 2) B vom 16. Februar 1993, 42; GRP 1993/94, 183 3) SR 831.20 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 544.000
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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