Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
Rechtsform und Autonomie 1 Die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis (nachfolgend: HES-SO Valais/Wallis) ist Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (nachfolgend: HES-SO). Sie bildet eine ihrer Hochschulen im Sinne von Artikel 39 der Interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz vom 26. Mai 2011 (nachfolgend: Interkantonale Vereinbarung). 1) Im vorliegenden Gesetz gilt jede Bezeichnung der Person, des Statuts oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2 Die HES-SO Valais/Wallis ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. 3 Die HES-SO Valais/Wallis stützt sich auf die vierjährige Zielvereinbarung zwischen dem Regierungsausschuss der HES-SO und der HES-SO (nachstehend: Zielvereinbarung) und erfüllt die Fachhochschulaufgaben, die ihr über einen Leistungsauftrag erteilt werden. 4 Die HES-SO Valais/Wallis verfügt über ein Globalbudget zur Finanzierung der Verwirklichung der Fachhochschulaufgaben. 5 Der Staatsrat kann der HES-SO Valais/Wallis zusätzliche Aufgaben übertragen, die in einer Leistungsvereinbarung beschlossen und die zusätzlich finanziert werden, insbesondere den Betrieb der Lehrgänge der höheren Fachschulen (HF). 6 Der Staatsrat kann Hochschulen oder andere Institutionen, die über ein besonderes Statut verfügen, durch spezielle Vereinbarungen an der HES-SO Valais/Wallis beteiligen oder sie in diese integrieren.
Art. 1
Rechtsform und Autonomie 1 Die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis (nachfolgend: HES-SO Valais/Wallis) ist Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (nachfolgend: HES-SO). Sie bildet eine ihrer Hochschulen im Sinne von Artikel 39 der Interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz vom 26. Mai 2011 (nachfolgend: Interkantonale Vereinbarung). 1) Im vorliegenden Gesetz gilt jede Bezeichnung der Person, des Statuts oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2 Die HES-SO Valais/Wallis ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. 3 Die HES-SO Valais/Wallis stützt sich auf die vierjährige Zielvereinbarung zwischen dem Regierungsausschuss der HES-SO und der HES-SO (nachstehend: Zielvereinbarung) und erfüllt die Fachhochschulaufgaben, die ihr über einen Leistungsauftrag erteilt werden. 4 Die HES-SO Valais/Wallis verfügt über ein Globalbudget zur Finanzierung der Verwirklichung der Fachhochschulaufgaben. 5 Der Staatsrat kann der HES-SO Valais/Wallis zusätzliche Aufgaben übertragen, die in einer Leistungsvereinbarung beschlossen und die zusätzlich finanziert werden, insbesondere den Betrieb der Lehrgänge der höheren Fachschulen (HF). 6 Der Staatsrat kann Hochschulen oder andere Institutionen, die über ein besonderes Statut verfügen, durch spezielle Vereinbarungen an der HES-SO Valais/Wallis beteiligen oder sie in diese integrieren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it