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Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26

Grundsätze 1 Die HES-SO Valais/Wallis wird nach dem Finanzmodell, das in der Interkantonalen Vereinbarung festgelegt ist, finanziert. 2 Die HES-SO Valais/Wallis wird einerseits mit einem Leistungsauftrag, der ihr vom Rektorat der HES-SO erteilt wird, und andererseits mit einer Leistungsvereinbarung, die ihr vom Staat Wallis erteilt wird, geführt. Gegenstand des Leistungsauftrags ist die Erfüllung der Fachhochschulaufgaben, während sich die kantonale Leistungsvereinbarung auf die zusätzlichen Aufgaben im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 des vorliegenden Gesetzes sowie auf die Durchführung von Projekten, die zur kantonalen Strategie gehören, bezieht. 3 Die HES-SO Valais/Wallis verwaltet ihre Mittel und beachtet in ihrem Budget und ihrer Rechnung die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche und die zentralen Dienste. 4 Der Staatsrat veröffentlicht auf dem Verordnungsweg die Bestimmungen über die Modalitäten zur Anwendung des Leistungsauftrags. Er bestimmt namentlich das Verfahren bezüglich Controllingberichte und Kreditübertragung/Reservefonds und legt die entsprechenden finanziellen Zuständigkeiten fest. 5 Die HES-SO Valais/Wallis erstellt namentlich die folgenden Unterlagen, die dem Staatsrat durch das Departement zur Information übermittelt werden: a) einen langfristigen strategischen Plan, der periodisch aktualisiert wird; b) ein Budget innerhalb eines mehrjährigen Finanzplans; c) einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der die Rechnung des vergangenen Jahres und die Bilanz sowie Informationen über die Umsetzung der zwischen dem Staat Wallis und der HES-SO Valais/Wallis abgeschlossenen Leistungsvereinbarung enthält.

Your change, as a redline

Art. 26

Grundsätze 1 Die HES-SO Valais/Wallis wird nach dem Finanzmodell, das in der Interkantonalen Vereinbarung festgelegt ist, finanziert. 2 Die HES-SO Valais/Wallis wird einerseits mit einem Leistungsauftrag, der ihr vom Rektorat der HES-SO erteilt wird, und andererseits mit einer Leistungsvereinbarung, die ihr vom Staat Wallis erteilt wird, geführt. Gegenstand des Leistungsauftrags ist die Erfüllung der Fachhochschulaufgaben, während sich die kantonale Leistungsvereinbarung auf die zusätzlichen Aufgaben im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 des vorliegenden Gesetzes sowie auf die Durchführung von Projekten, die zur kantonalen Strategie gehören, bezieht. 3 Die HES-SO Valais/Wallis verwaltet ihre Mittel und beachtet in ihrem Budget und ihrer Rechnung die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche und die zentralen Dienste. 4 Der Staatsrat veröffentlicht auf dem Verordnungsweg die Bestimmungen über die Modalitäten zur Anwendung des Leistungsauftrags. Er bestimmt namentlich das Verfahren bezüglich Controllingberichte und Kreditübertragung/Reservefonds und legt die entsprechenden finanziellen Zuständigkeiten fest. 5 Die HES-SO Valais/Wallis erstellt namentlich die folgenden Unterlagen, die dem Staatsrat durch das Departement zur Information übermittelt werden: a) einen langfristigen strategischen Plan, der periodisch aktualisiert wird; b) ein Budget innerhalb eines mehrjährigen Finanzplans; c) einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der die Rechnung des vergangenen Jahres und die Bilanz sowie Informationen über die Umsetzung der zwischen dem Staat Wallis und der HES-SO Valais/Wallis abgeschlossenen Leistungsvereinbarung enthält.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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