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Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28

Rechnungsführung und Buchhaltung 1 Die HES-SO Valais/Wallis wendet für die Rechnungsführung die Verfahren und den Rechnungslegungsstandard an, die von der HES-SO beschlossen werden. Ihr Buchhaltungssystem ist gemäss Artikel 51 Absatz 3 der Interkantonalen Vereinbarung von der kantonalen Buchhaltung unabhängig. 2 Sie stattet sich mit den nötigen Instrumenten für die Geschäftsführung aus und informiert das Departement über ihre Ausrichtung, ihre Geschäftsführung und ihre Ergebnisse. 3 Sie ist für ihre Kassenführung verantwortlich. Sie kann Bankdarlehen aufnehmen. Für Darlehen von insgesamt über einer Million Franken braucht sie allerdings eine Bewilligung des Staatsrates. Der Staatsrat bürgt für Darlehen der HES-SO Valais/Wallis bis insgesamt vier Millionen Franken. Für die Garantie von Darlehen, die diesen Gesamtbetrag übersteigen, braucht es die Bewilligung des Grossen Rates. 4 Die HES-SO Valais/Wallis kann namentlich für strategische Projekte und zum Ausgleich von Schwankungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten über eine Reserve verfügen. Diese Reserve wird aus früheren Ertrags- oder Aufwandüberschüssen gespeist, die ihr verrechnet, auf das folgende Rechnungsjahr übertragen und in der Bilanz auf einem besonderen Konto mit dem Namen "Reservefonds" unter den Eigenmitteln verbucht werden. 5 Sie verbucht auf ihren Konten den gesamten Aufwand und Ertrag sowie alle Ausgaben und Einnahmen für den Betrieb und die Investitionen, welche zugunsten des Staates getätigt werden. 6 Sie führt eine einheitliche analytische Buchhaltung, deren Modalitäten in einem von der HES-SO herausgegebenen Kostenrechnungshandbuch festgehalten werden.

Your change, as a redline

Art. 28

Rechnungsführung und Buchhaltung 1 Die HES-SO Valais/Wallis wendet für die Rechnungsführung die Verfahren und den Rechnungslegungsstandard an, die von der HES-SO beschlossen werden. Ihr Buchhaltungssystem ist gemäss Artikel 51 Absatz 3 der Interkantonalen Vereinbarung von der kantonalen Buchhaltung unabhängig. 2 Sie stattet sich mit den nötigen Instrumenten für die Geschäftsführung aus und informiert das Departement über ihre Ausrichtung, ihre Geschäftsführung und ihre Ergebnisse. 3 Sie ist für ihre Kassenführung verantwortlich. Sie kann Bankdarlehen aufnehmen. Für Darlehen von insgesamt über einer Million Franken braucht sie allerdings eine Bewilligung des Staatsrates. Der Staatsrat bürgt für Darlehen der HES-SO Valais/Wallis bis insgesamt vier Millionen Franken. Für die Garantie von Darlehen, die diesen Gesamtbetrag übersteigen, braucht es die Bewilligung des Grossen Rates. 4 Die HES-SO Valais/Wallis kann namentlich für strategische Projekte und zum Ausgleich von Schwankungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten über eine Reserve verfügen. Diese Reserve wird aus früheren Ertrags- oder Aufwandüberschüssen gespeist, die ihr verrechnet, auf das folgende Rechnungsjahr übertragen und in der Bilanz auf einem besonderen Konto mit dem Namen "Reservefonds" unter den Eigenmitteln verbucht werden. 5 Sie verbucht auf ihren Konten den gesamten Aufwand und Ertrag sowie alle Ausgaben und Einnahmen für den Betrieb und die Investitionen, welche zugunsten des Staates getätigt werden. 6 Sie führt eine einheitliche analytische Buchhaltung, deren Modalitäten in einem von der HES-SO herausgegebenen Kostenrechnungshandbuch festgehalten werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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