Propose a change

Reglement über das Arbeitsverhältnis des Gemeindepersonals (Personalreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31 Amtsgeheimnis

1 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es unter Vorbehalt von Art. 30a und Art. 30b dieses Gesetzes untersagt, Drittpersonen und anderen Amtsstellen Tatsachen mitzuteilen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes erfahren und an denen ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht, oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. * 2 Die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses bleibt nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht in gerichtlichen Verfahren bedürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Vorbehalt von Art. 30a und Art. 30b der Entbindung vom Amtsgeheimnis durch den Gemeinderat bzw. durch kantonale Aufsichtsbehörden. *

Your change, as a redline

Art. 31 Amtsgeheimnis

1 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es unter Vorbehalt von Art. 30a und Art. 30b dieses Gesetzes untersagt, Drittpersonen und anderen Amtsstellen Tatsachen mitzuteilen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes erfahren und an denen ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht, oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. * 2 Die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses bleibt nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen an Drittpersonen und andere Amtsstellen sowie zur Erfüllung der Zeugnispflicht in gerichtlichen Verfahren bedürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Vorbehalt von Art. 30a und Art. 30b der Entbindung vom Amtsgeheimnis durch den Gemeinderat bzw. durch kantonale Aufsichtsbehörden. *

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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