Reglement über das Arbeitsverhältnis des Gemeindepersonals (Personalreglement)
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Change 1
Art. 4b <strong>*</strong> Datenbearbeitung bei Eignungsprüfungen, Kosten, Meldepflicht
1 Sofern es für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist, kann die für die Anstellung zuständige Stelle für die registerbasierte Eignungsprüfung bei der betroffenen Person die folgenden Personendaten einholen: a) aktueller Privat- oder Sonderprivatauszug aus dem Strafregister; b) aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister; c) aktueller Auszug aus dem Register des Bundes betreffend die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr. 2 Die im Rahmen einer Eignungsprüfung erhobenen Personendaten werden bei Nichtzustandekommen einer Anstellung den Bewerberinnen und Bewerbern zurückgegeben bzw. ausgehändigt. Bei einer Anstellung sowie bei einer Eignungsprüfung während der Anstellung werden die erhobenen Daten im Personaldossier abgelegt bzw. in gleichem Zusammenhang bereits abgelegte Daten durch die aktuellen ersetzt. 3 Die Kosten für die Eignungsprüfungen trägt die Gemeinde. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Bewerberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung beizubringen haben. 4 Die Gemeinde bezeichnet nach Rücksprache mit den Abteilungen und der Personalverantwortlichen a) die Funktionen, die sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben; b) Art und Umfang der jeweils notwendigen Eignungsprüfungen; c) das Intervall regelmässiger Eignungsprüfungen, wobei solche von der für die Anstellung zuständigen Stelle auch ausserhalb des Intervalls verlangt werden können, wenn konkrete Hinweise auf risikorelevante Veränderungen bestehen.
Art. 4b <strong>*</strong> Datenbearbeitung bei Eignungsprüfungen, Kosten, Meldepflicht
1 Sofern es für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist, kann die für die Anstellung zuständige Stelle für die registerbasierte Eignungsprüfung bei der betroffenen Person die folgenden Personendaten einholen: a) aktueller Privat- oder Sonderprivatauszug aus dem Strafregister; b) aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister; c) aktueller Auszug aus dem Register des Bundes betreffend die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr. 2 Die im Rahmen einer Eignungsprüfung erhobenen Personendaten werden bei Nichtzustandekommen einer Anstellung den Bewerberinnen und Bewerbern zurückgegeben bzw. ausgehändigt. Bei einer Anstellung sowie bei einer Eignungsprüfung während der Anstellung werden die erhobenen Daten im Personaldossier abgelegt bzw. in gleichem Zusammenhang bereits abgelegte Daten durch die aktuellen ersetzt. 3 Die Kosten für die Eignungsprüfungen trägt die Gemeinde. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Erstellung von Bescheinigungen, welche die Bewerberinnen oder Bewerber in der engsten Auswahl vor der Anstellung beizubringen haben. 4 Die Gemeinde bezeichnet nach Rücksprache mit den Abteilungen und der Personalverantwortlichen a) die Funktionen, die sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben; b) Art und Umfang der jeweils notwendigen Eignungsprüfungen; c) das Intervall regelmässiger Eignungsprüfungen, wobei solche von der für die Anstellung zuständigen Stelle auch ausserhalb des Intervalls verlangt werden können, wenn konkrete Hinweise auf risikorelevante Veränderungen bestehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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