V vom 14. Januar 2025 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankenverordnung; BankV)
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Change 1
Art. 6 Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Bank
1) Dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Bank nach Art. 24 des Bankengesetzes sind zusätzlich zu den in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2580 vorgeschriebenen Angaben und Informationen insbesondere folgende Unterlagen beizufügen: a) die Entwürfe der Statuten und des Geschäftsreglements gemäss den Anforderungen nach Art. 23 des Bankengesetzes; b) eine Beschreibung der Organisation nach Art. 65 des Bankengesetzes und der Regelungen für die Unternehmensführung und Kontrolle nach Art. 71 Abs. 1 des genannten Gesetzes; c) eine Beschreibung der Risikomanagement-Funktion und der Compliance-Funktion nach Art. 73 und 74 des Bankengesetzes; d) eine Erklärung einer von der Finanzmarktaufsicht (FMA) nach dem Bankengesetz anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass sie das Mandat nach Art. 130 des Bankengesetzes annimmt. 2) Die FMA kann nach Massgabe von Art. 10 der Delegierten Verordnung 2022/2580 zur Überprüfung der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen weitere Angaben und Informationen anfordern.
Art. 6 Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Bank
1) Dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Bank nach Art. 24 des Bankengesetzes sind zusätzlich zu den in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2580 vorgeschriebenen Angaben und Informationen insbesondere folgende Unterlagen beizufügen: a) die Entwürfe der Statuten und des Geschäftsreglements gemäss den Anforderungen nach Art. 23 des Bankengesetzes; b) eine Beschreibung der Organisation nach Art. 65 des Bankengesetzes und der Regelungen für die Unternehmensführung und Kontrolle nach Art. 71 Abs. 1 des genannten Gesetzes; c) eine Beschreibung der Risikomanagement-Funktion und der Compliance-Funktion nach Art. 73 und 74 des Bankengesetzes; d) eine Erklärung einer von der Finanzmarktaufsicht (FMA) nach dem Bankengesetz anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass sie das Mandat nach Art. 130 des Bankengesetzes annimmt. 2) Die FMA kann nach Massgabe von Art. 10 der Delegierten Verordnung 2022/2580 zur Überprüfung der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen weitere Angaben und Informationen anfordern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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