G vom 25. November 2010 über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz; OrgG)
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Change 1
Art. 18 Information der Öffentlichkeit
1) Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft unterrichtet unter Beachtung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses die Öffentlichkeit über die Erteilung, Änderung und den Entzug von Bewilligungen für Freisetzungsversuche mit genetisch veränderten Organismen. 2) Folgende Angaben sind in jedem Fall öffentlich: a) Name und Adresse der für den Freisetzungsversuch verantwortlichen Personen; b) allgemeine Beschreibung der Organismen und ihrer Eigenschaften; c) Ziel und Zweck des Freisetzungsversuchs; d) Angabe des Orts des Freisetzungsversuchs; e) die Informationen aus der nach Massgabe der Richtlinie 2001/18/EG durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung; f) die Urteile von Fachleuten über die Auswirkungen von Freisetzungsversuchen; g) Methoden und Pläne für die Überwachung der genetisch veränderten Organismen in der Umwelt und für Notfallmassnahmen. 3) Die Regierung regelt die Einzelheiten über die Information der Öffentlichkeit mit Verordnung.
Art. 18 Information der Öffentlichkeit
1) Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft unterrichtet unter Beachtung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses die Öffentlichkeit über die Erteilung, Änderung und den Entzug von Bewilligungen für Freisetzungsversuche mit genetisch veränderten Organismen. 2) Folgende Angaben sind in jedem Fall öffentlich: a) Name und Adresse der für den Freisetzungsversuch verantwortlichen Personen; b) allgemeine Beschreibung der Organismen und ihrer Eigenschaften; c) Ziel und Zweck des Freisetzungsversuchs; d) Angabe des Orts des Freisetzungsversuchs; e) die Informationen aus der nach Massgabe der Richtlinie 2001/18/EG durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung; f) die Urteile von Fachleuten über die Auswirkungen von Freisetzungsversuchen; g) Methoden und Pläne für die Überwachung der genetisch veränderten Organismen in der Umwelt und für Notfallmassnahmen. 3) Die Regierung regelt die Einzelheiten über die Information der Öffentlichkeit mit Verordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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