Propose a change

G vom 25. November 2010 über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz; OrgG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25c Verfahren

1) Die Regierung ist verpflichtet: a) der EFTA-Überwachungsbehörde Verordnungsentwürfe nach Art. 25b Abs. 1 samt Begründung für die Einschränkungen oder Verbote zu übermitteln und diese am Tag der Übermittlung im Amtsblatt zu veröffentlichen; b) während 75 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Verordnungsentwürfe von deren Erlass abzusehen. 2) Während der Frist nach Abs. 1 Bst. b ist der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen oder Gruppen von genetisch veränderten Pflanzen untersagt, welche Gegenstand des übermittelten Verordnungsentwurfs sind. 3) Einschränkungen oder Verbote sind in der ursprünglichen Fassung zu erlassen, es sei denn, den Bemerkungen der EFTA-Überwachungsbehörde wird Rechnung getragen. 4) Die Regierung hat die EFTA-Überwachungsbehörde, die anderen EWR-Vertragsparteien und den Inhaber der nach der Richtlinie 2001/18/EG erteilten Zulassung unverzüglich über den Erlass von Einschränkungen oder Verboten zu unterrichten.

Your change, as a redline

Art. 25c Verfahren

1) Die Regierung ist verpflichtet: a) der EFTA-Überwachungsbehörde Verordnungsentwürfe nach Art. 25b Abs. 1 samt Begründung für die Einschränkungen oder Verbote zu übermitteln und diese am Tag der Übermittlung im Amtsblatt zu veröffentlichen; b) während 75 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Verordnungsentwürfe von deren Erlass abzusehen. 2) Während der Frist nach Abs. 1 Bst. b ist der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen oder Gruppen von genetisch veränderten Pflanzen untersagt, welche Gegenstand des übermittelten Verordnungsentwurfs sind. 3) Einschränkungen oder Verbote sind in der ursprünglichen Fassung zu erlassen, es sei denn, den Bemerkungen der EFTA-Überwachungsbehörde wird Rechnung getragen. 4) Die Regierung hat die EFTA-Überwachungsbehörde, die anderen EWR-Vertragsparteien und den Inhaber der nach der Richtlinie 2001/18/EG erteilten Zulassung unverzüglich über den Erlass von Einschränkungen oder Verboten zu unterrichten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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