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Schwachstromverordnung vom 7. August 1984

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
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Art. 28 Kräfteannahmen

1) Für die Berechnung der Festigkeit von Tragwerken gelten unter Berücksichtigung des Endausbaus folgende Kräfteannahmen: a) das Eigengewicht der Tragwerke und der Leiter, dazu die gleichmässig verteilte Zusatzlast nach Art. 21; b) der Leiterzug ohne Zusatzlast, mit senkrecht zur Leitungsrichtung waagrecht wirkendem Winddruck; c) der Leiterzug mit Zusatzlast nach Art. 21, jedoch ohne Winddruck; d) ein Winddruck für jeden Quadratmeter Fläche von: 1 000 N ( 100 kg) für senkrecht getroffene, ebene Flächen; 700 N ( 70 kg) für die Ansichtsfläche zylindrischer Tragwerkteile und der Isolatoren; 500 N ( 50 kg) für die Ansichtsfläche von Drähten und Draht- seilen. 2) Für Gegenden, wo erfahrungsgemäss wesentlich günstigere oder ungünstigere Verhältnisse herrschen, kann die Kontrollstelle in Einzelfällen auf Gesuch hin oder von Amts wegen andere Werte für den Winddruck festsetzen. 3) Die vom Wind getroffenen Flächen F eines Fachwerks sind nach folgender Formel zu bestimmen: In dieser Formel bedeuten: F'g die ganze Umrissfläche der vorderen, dem Winde zugekehrten Mastwand, F'm die Fläche der Lücken der vorderen Mastwand, F"g die ganze Umrissfläche der hinteren Mastwand, F"m die Fläche der Lücken der hinteren Mastwand. 4) Die vorgeschriebenen Kräfteannahmen sind zu ergänzen für: a) Tragmasten durch den einseitigen Zug von 2 % der nach Art. 21 Abs. 1 Bst. b berechneten Belastung sämtlicher Leiter, der in Leitungsrichtung, auf der Höhe der Mittelkraft der Leiterzüge wirkt. b) Eckmasten durch den einseitigen Zug von 10 % der nach Art. 21 Abs. 1 Bst. b berechneten Belastung sämtlicher Leiter, der in Leitungsrichtung auf der Höhe der Mittelkraft der Leiterzüge wirkt. c) Abspannmasten durch die nach Art. 21 berechneten grössten Kräfte des einseitigen Leiterzuges. In besonderen Fällen sind den Berechnungen die ungünstigsten wirklich zu erwartenden Belastungen zugrundezulegen.

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Art. 28 Kräfteannahmen

1) Für die Berechnung der Festigkeit von Tragwerken gelten unter Berücksichtigung des Endausbaus folgende Kräfteannahmen: a) das Eigengewicht der Tragwerke und der Leiter, dazu die gleichmässig verteilte Zusatzlast nach Art. 21; b) der Leiterzug ohne Zusatzlast, mit senkrecht zur Leitungsrichtung waagrecht wirkendem Winddruck; c) der Leiterzug mit Zusatzlast nach Art. 21, jedoch ohne Winddruck; d) ein Winddruck für jeden Quadratmeter Fläche von: 1 000 N ( 100 kg) für senkrecht getroffene, ebene Flächen; 700 N ( 70 kg) für die Ansichtsfläche zylindrischer Tragwerkteile und der Isolatoren; 500 N ( 50 kg) für die Ansichtsfläche von Drähten und Draht- seilen. 2) Für Gegenden, wo erfahrungsgemäss wesentlich günstigere oder ungünstigere Verhältnisse herrschen, kann die Kontrollstelle in Einzelfällen auf Gesuch hin oder von Amts wegen andere Werte für den Winddruck festsetzen. 3) Die vom Wind getroffenen Flächen F eines Fachwerks sind nach folgender Formel zu bestimmen: In dieser Formel bedeuten: F'g die ganze Umrissfläche der vorderen, dem Winde zugekehrten Mastwand, F'm die Fläche der Lücken der vorderen Mastwand, F"g die ganze Umrissfläche der hinteren Mastwand, F"m die Fläche der Lücken der hinteren Mastwand. 4) Die vorgeschriebenen Kräfteannahmen sind zu ergänzen für: a) Tragmasten durch den einseitigen Zug von 2 % der nach Art. 21 Abs. 1 Bst. b berechneten Belastung sämtlicher Leiter, der in Leitungsrichtung, auf der Höhe der Mittelkraft der Leiterzüge wirkt. b) Eckmasten durch den einseitigen Zug von 10 % der nach Art. 21 Abs. 1 Bst. b berechneten Belastung sämtlicher Leiter, der in Leitungsrichtung auf der Höhe der Mittelkraft der Leiterzüge wirkt. c) Abspannmasten durch die nach Art. 21 berechneten grössten Kräfte des einseitigen Leiterzuges. In besonderen Fällen sind den Berechnungen die ungünstigsten wirklich zu erwartenden Belastungen zugrundezulegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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